Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Auch wenn sich Staatswissenschaftler seit der Schaffung des Grundgesetzes in seiner jetzigen Form darüber streiten, ob der Bundespräsident ein "pouvoir neutre" ist, ein "Staatsnotar" oder ein "Hüter der Verfassung", so steht außer Frage, dass er das deutsche Staatsoberhaupt ist - und das, obwohl dies im Grundgesetz keinerlei Erwähnung findet. Über seine Konzipierung hingegen ist man sich nicht eins. Isensee stellt den Grund passend fest: "Eigentlich ein unmögliches Staatsamt, wie es das Grundgesetz dem Bundespräsidenten zuschneidet: dem Protokoll nach das höchste, ist es das ärmste der Kompetenzausstattung nach." Es gilt daher zu betrachten, wie genau dieses "unmögliche Staatsamt" hierzulande entworfen wurde und wie das Amt des Bundespräsidenten durch die konkrete Eigenschaft, als Staatsoberhaupt protokollarisch an der Spitze des Staates zu stehen, beeinflusst wurde.Um darzustellen, wie dieses Amt in der Bundesrepublik Deutschland ausgestaltet ist, wird zunächst ein Überblick über die Begrifflichkeit des Staatsoberhauptes gegeben, wobei auf die Entwicklung der Bedeutung im Laufe der (Verfassungs-)Geschichte eingegangen wird. Daran anknüpfend wird aufgezeigt, weswegen es in parlamentarischen Demokratien, wie auch Deutschland, Staatsoberhäupter gibt, obwohl diese "nicht wesensnotwendig" sind. Um die Stellung des Bundespräsidenten in der heutigen Bundesrepublik verständlich einordnen zu können, ist es unerlässlich, die historische Entwicklung des Amtes zu beleuchten. Sowohl das Staatsoberhaupt in der konstitutionellen Monarchie als auch in der Weimarer Republik werden vorgestellt sowie die Konsequenzen und Lehren der jeweiligen verfassungsrechtlichen Position und tatsächlichen Amtsausgestaltung. Daran anschließend wird auf die Stellung und Bedeutung des Bundespräsidenten im heutigen Verfassungsgefüge dargelegt, die als direkte Konsequenz und Lehre aus dem Amtsverständnis der Weimarer Reichsverfassung angesehen wird. Nachdem die Legitimierung und das Wahlverfahren zum heutigen Staatsoberhaupt erläutert wurden, wird auf die Funktionen des Bundespräsidenten eingegangen, die typischerweise Staatsoberhäuptern zugeordnet werden. Zentral sind dabei die Kompetenzbereiche der Vertretung, Repräsentation und Integration.
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