In Deutschland wird das Spannungsverhältnis zwischen parlamentarischer Konkurrenz- und bundesstaatlicher Verhandlungsdemokratie in besonderer Weise durch den Bundesrat verkörpert, dessen Strukturen und Verfahren bei der Koordination von Interessen des Bundes und der Länder in der deutschen Politikverflechtung allerdings als undurchsichtig und wenig nachvollziehbar gelten. In der öffentlichen Diskussion befördert eine fehlende parteipolitische Mehrheit einer Bundesregierung im Bundesrat häufig zudem die Sorge vor parteitaktisch motivierten Blockadehaltungen der Länderkammer. Tatsächlich sind die Entscheidungsfindungsprozesse der Länderkammer durch ein Ineinandergreifen von formell-administrativen und informell-politischen Koordinationsstrukturen gekennzeichnet, die von den Strukturen und Gesetzmäßigkeiten der in ihr wirkenden Parteien überlagert werden. Der Autor untersucht Rolle, Tätigkeit und Verfahren des Bundesrates und stellt den Ablauf der administrativen und (partei-)politischen Koordination vor. Zudem wird dargelegt, dass in der 17. und 18. Wahlperiode trotz teilweise gegenläufiger Mehrheiten von Bundestag und Bundesrat nur äußerst wenige Gesetze an einer Zustimmungsversagung der Länderkammer abschließend gescheitert sind, so dass man (auch) für diesen Zeitraum von einer konkordanzdemokratisch geprägten Phase des deutschen Regierungssystems sprechen kann.