Das Königreich Westphalen (1807-1813) uner Jérôme Napoléon und dem aus Frankreich stammenden bedeutenden Juristen Joseph Jérôme Siméon als Innen- und Justizminister verfügte über größere Freiräume bei der Übernahme der französischen Gesetzgebung als die unmittelbar von Frankreich abhängigen Staaten wie das Großherzogtum Berg. Diese Eigenständigkeit zeigt sich vor allem in der Übernahme des Code pénal von 1810, den die Kasseler Juristen an die deutsche Gesetzgebungstechnik und die Gegebenheiten Westphalens anpaßten. Mit dem Druck des Code pénal war Ende 1813 begonnen worden. Er konnte jedoch…mehr
Das Königreich Westphalen (1807-1813) uner Jérôme Napoléon und dem aus Frankreich stammenden bedeutenden Juristen Joseph Jérôme Siméon als Innen- und Justizminister verfügte über größere Freiräume bei der Übernahme der französischen Gesetzgebung als die unmittelbar von Frankreich abhängigen Staaten wie das Großherzogtum Berg. Diese Eigenständigkeit zeigt sich vor allem in der Übernahme des Code pénal von 1810, den die Kasseler Juristen an die deutsche Gesetzgebungstechnik und die Gegebenheiten Westphalens anpaßten. Mit dem Druck des Code pénal war Ende 1813 begonnen worden. Er konnte jedoch wegen des Zusammenbruchs Westphalens nicht mehr in Kraft treten. In der Edition wird der Code pénal für Westphalen erstmals zugänglich gemacht zusammen mit dem Code pénal von 1810 und dessen deutscher Übersetzung.
Der Herausgeber: Werner Schubert (geb. 1936) ist Professor für Römisches Recht, Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht und Rechtsgeschichte der Neuzeit an der Universität zu Kiel. Herausgeber der Quellen zum BGB, zur preußischen Gesetzrevision, zur Strafrechtsreform des 20. Jahrhunderts, des Nachschlagewerks des Reichsgerichts zum Zivil- und Strafrecht und der Protokolle der Ausschüsse der Akademie für Deutsches Recht.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Einleitung des Herausgebers mit biographischen Hinweisen auf Siméon und den Mitverfasser des Entwurfs Leist - Text des Entwurfs mit den zugefügten Verweisen auf die Parallelbestimmungen im Code pénal von 1810 - Amtliche deutsche Übersetzung der Art. 1-28 - Code pénal von 1810 mit deutscher Übersetzung von Johann Cremer.
Aus dem Inhalt: Einleitung des Herausgebers mit biographischen Hinweisen auf Siméon und den Mitverfasser des Entwurfs Leist - Text des Entwurfs mit den zugefügten Verweisen auf die Parallelbestimmungen im Code pénal von 1810 - Amtliche deutsche Übersetzung der Art. 1-28 - Code pénal von 1810 mit deutscher Übersetzung von Johann Cremer.
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