Diese Arbeit untersucht die Anwendbarkeit des
263a StGB auf Fallgestaltungen des modernen Überweisungs- und Zahlungskartenverkehrs, nämlich der Online-Überweisung, des elektronischen Lastschriftverfahrens sowie des Zahlungskartengebrauchs im Internet. Hierbei werden auch Auswirkungen auf verwandte Strafrechtsnormen, wie den Scheckkartenmissbrauch gemäß
266b StGB, erörtert. Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung ist die Prüfung der Strafbarkeit des Phishings, Pharmings und Keyloggings. Untersucht werden im Wesentlichen die Straftatbestände der
202a ff, 263a Abs. 3 StGB. Die gewonnenen Erkenntnisse werden nach dem Aufzeigen der Strafbarkeitslücken durch Formulierung eigener Gesetzgebungsvorschläge zum Zahlungskartenmissbrauch als auch zum Keylogging zusammengefasst.
263a StGB auf Fallgestaltungen des modernen Überweisungs- und Zahlungskartenverkehrs, nämlich der Online-Überweisung, des elektronischen Lastschriftverfahrens sowie des Zahlungskartengebrauchs im Internet. Hierbei werden auch Auswirkungen auf verwandte Strafrechtsnormen, wie den Scheckkartenmissbrauch gemäß
266b StGB, erörtert. Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung ist die Prüfung der Strafbarkeit des Phishings, Pharmings und Keyloggings. Untersucht werden im Wesentlichen die Straftatbestände der
202a ff, 263a Abs. 3 StGB. Die gewonnenen Erkenntnisse werden nach dem Aufzeigen der Strafbarkeitslücken durch Formulierung eigener Gesetzgebungsvorschläge zum Zahlungskartenmissbrauch als auch zum Keylogging zusammengefasst.