In einem Zeitalter der Rechtsvielfalt und Professionalisierung waren die Träger der weltlichen Rechtspflege an den niedrigeren und mittleren Zivilgerichten im Alten Reich des 16. Jahrhunderts überwiegend Praktiker, die die Kenntnisse zur Ausübung ihrer Tätigkeit vornehmlich aus der gerichtlichen Praxis und aus volkssprachlichen Rechtsquellen bezogen. Der auflagenstarken deutschsprachigen Praktikerliteratur kommt für die Rezeption des römisch-kanonischen Rechts in der weltlichen Rechtspflege eine bedeutende Rolle zu. In diesem Buch werden die bislang von der Forschung wenig beachteten fachlichen und ethischen Anforderungen an die Rechtspraktiker untersucht und Ämter von Richtern und Rechtsbeiständen anhand von Praktikerliteratur nachgezeichnet.