Die vorliegende Arbeit widmet sich den Voraussetzungen und spezifischen Problemstellungen des Deals im Steuerstrafrecht. Im Mittelpunkt steht dabei die Verständigung gemäß § 257c StPO unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.03.2013. Zudem werden die neben § 257c StPO vorhandenen materiellrechtlichen und formellrechtlichen Möglichkeiten für eine konsensuale Verfahrenserledigung im Steuerstrafrecht untersucht. Einbezogen werden dabei u.a. die strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO, die Regelungen zur Verfahrenseinstellung sowie das Strafbefehlsverfahren.
In einem breit angelegten Reformansatz werden de lege ferenda Konsequenzen für eine Weiterentwicklung des formellen und materiellen Steuerstrafrechts aufgezeigt. Um in Steuerstrafsachen eine bessere Steuerung der Strafzumessungspraxis durch den Gesetzgeber zu erreichen, wird eine Konkretisierung des Strafzumessungsrechts nach dem Vorbild der sentencing guidelines im US-amerikanischen Recht vorgeschlagen. Für das Strafverfahrensrecht wird die Einführung eines Anerkenntnisverfahrens untersucht. Abschließend werden Vorschläge zur gesetzgeberischen Weiterentwicklung der Verständigung gemäß § 257c StPO vorgestellt, um informelle Ausprägungen von Verständigungen künftig besser verhindern zu können.
In einem breit angelegten Reformansatz werden de lege ferenda Konsequenzen für eine Weiterentwicklung des formellen und materiellen Steuerstrafrechts aufgezeigt. Um in Steuerstrafsachen eine bessere Steuerung der Strafzumessungspraxis durch den Gesetzgeber zu erreichen, wird eine Konkretisierung des Strafzumessungsrechts nach dem Vorbild der sentencing guidelines im US-amerikanischen Recht vorgeschlagen. Für das Strafverfahrensrecht wird die Einführung eines Anerkenntnisverfahrens untersucht. Abschließend werden Vorschläge zur gesetzgeberischen Weiterentwicklung der Verständigung gemäß § 257c StPO vorgestellt, um informelle Ausprägungen von Verständigungen künftig besser verhindern zu können.