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Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Zielsetzung vorliegender Arbeit ist es, alle gesellschaftsrechtlichen, insolvenzrechtlichen und steuerlichen Facetten des Debt-Equity-Swaps (DES) aufzuzeigen und deren rechtliche Grundlagen darzustellen. Bei einem Debt-Equity-Swap wird Fremdkapital (Debt) in Eigenkapital (Equity) umgewandelt. Einleitend werden Unternehmenskrisen und die hieraus resultierenden Motive für die Umsetzung des Debt-Equity-Swaps aufgezeigt. Im Anschluss…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Zielsetzung vorliegender Arbeit ist es, alle gesellschaftsrechtlichen, insolvenzrechtlichen und steuerlichen Facetten des Debt-Equity-Swaps (DES) aufzuzeigen und deren rechtliche Grundlagen darzustellen. Bei einem Debt-Equity-Swap wird Fremdkapital (Debt) in Eigenkapital (Equity) umgewandelt. Einleitend werden Unternehmenskrisen und die hieraus resultierenden Motive für die Umsetzung des Debt-Equity-Swaps aufgezeigt. Im Anschluss daran werden gesellschaftsrechtliche, insolvenzrechtliche und steuerliche Aspekte beleuchtet um darauffolgend Steuergestaltungsformen sowie weitere Loan-to-Own Transaktionen zu veranschaulichen.

Bei einem Debt-Equity-Swap sind eine Reihe unterschiedlicher aber ineinander verwobener Rechtsgebiete zu beachten. Die Umsetzung eines Debt-Equity-Swaps bedarf gründlicher Beratung um sämtlichen Risiken entgegenzuwirken. Der werthaltige Teil der eingebrachten Forderung stellt einen steuerneutralen Passivtausch dar. Der nicht werthaltige Teil der eingebrachten Forderung ist ein steuerbarer Ertrag. Gerade die Behandlung des entstehenden Sanierungsgewinns und die Anwendung des Sanierungserlasses können ein erhebliches Sanierungshindernis darstellen. Im schlechtesten Fall droht ein Sanierungsgewinn, welcher auf Grund des Verlustuntergangs und der Nichtanwendung des Sanierungserlasses Ertragssteuer auslöst. Durch das ESUG ist der Debt-Equity-Swap erstmals gesetzlich im Insolvenzplanverfahren kodifiziert. Er dient als Sanierungs- oder aber auch als Übernahminstrument in Verbindung mit Loan-to-Own Transaktionen.
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