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Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Masterarbeit soll der Frage nachgegangen werden, wie eine plausible Bewertung der Forderung bei Einbringung erfolgen könnte. Zwar wurde durch die Einführung des ESUG´s die Differenzhaftung in §254 Abs. 4 InsO ausgeschlossen, doch darf es nach dem AktG, als auch nach dem GmbHG, zu keiner Unter-Pari-Emission von Gesellschaftsanteilen kommen. Aus diesem Grund herrscht in der Praxis eine große Unsicherheit in der Bewertung von…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Masterarbeit soll der Frage nachgegangen werden, wie eine plausible Bewertung der Forderung bei Einbringung erfolgen könnte. Zwar wurde durch die Einführung des ESUG´s die Differenzhaftung in §254 Abs. 4 InsO ausgeschlossen, doch darf es nach dem AktG, als auch nach dem GmbHG, zu keiner Unter-Pari-Emission von Gesellschaftsanteilen kommen. Aus diesem Grund herrscht in der Praxis eine große Unsicherheit in der Bewertung von einzubringenden Forderungen die, bei Erfüllung eines Insolvenztatbestandes im Insolvenzplanverfahren, Bewertungsabschlägen unterliegen sollten.Neben der Bewertung der Forderung soll auch untersucht werden, in wieweit Altgesellschaftern Entschädigungen zustehen, weil man sie vor der Forderungseinbringung durch eine vereinfachte Kapitalherabsetzung aus dem Unternehmen herausdrängt. Aufklärend kann hier die Bewertung der Anteile der Altgesellschafter sein. Neben der Klärung der beiden Bewertungssachverhalte soll in dieser Arbeit zusätzlich noch beurteilt werden, in wieweit ein Dept-Equity-Swap für die Sanierung von Unternehmen überhaupt zielführend ist.
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