Die Arbeit befasst sich mit dem designrechtlichen Schutz von Ersatzteilen. Mittelpunkt bildet die sog. Ersatzteilfrage. Diese – in der Kfz-Industrie initiierte – Frage stellt zugleich ein Sonderproblem innerhalb der designrechtlichen Rechtsetzung als auch ein Beispiel für die Schnittstelle von Immaterialgüterrecht zur Wettbewerbsfreiheit und zum Kartellrecht dar. Es geht darum, ob ein an langlebigen Gebrauchsgütern möglicher Designschutz formgebundene Ersatzteile miterfassen kann oder soll. Die Arbeit thematisiert das EU- und das Schweizer Recht und sucht insbesondere nach Lösungen de lege ferenda.