Obwohl man glauben mag, daB es leicht ist, zwischen "Mein" und "Dein" zu unterscheiden, ist es meist schwierig, zwischen Eigenkapital und Fremdkapital eine klare Trennung zu vollziehen. Hinzu kommt, daB in den letzten Jahre- sowohl international als auch national - eine Reihe von Eigenkapital- bzw. Fremdkapital-Surrogaten mit der Intention entwickelt wurden, diesen Unter schied weiter zu verwischen. Da das deutsche Recht im wesentlichen ein kodifiziertes Recht ist, hat sich der Eigenkapitalbegriff in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht mit der manchmal modischen Entwicklung von Eigenkapital-Definitionen und Eigen kapital-Surrogaten mitentwickelt. Das im Gesetz detinierte Eigenkapital blieb somit weitgehend das, was es schon immer war, und Surrogate werden auch als solche betrachtet. Dies erweist sich zumindest dann als Vorteil, wenn man den Begriff des Eigenkapitals mOglichst eng fassen und detinieren will. Spricht man in bezug auf Eigenkapital von "Qualitl!it", so meint manin der Regel die ausreichende Haftbasis dieses Eigenkapitals fUr die dem Unternehmen inhl!irenten Risiken. Schreibt man eine teste Ausstattung mit einem restriktiv deti nierten Eigenkapital vor - so wie dies in regulierten Industrien und vor allem im deutschen Bankgewerbe der Fall ist -, erreicht man meist eine besonders hohe "echte" Eigenkapitalausstattung des Unternehmens, zumindest im Vergleich zur groBzugiger detinierenden Konkurrenz im Ausland. Diese wiegt in einer Zeit, in der die Bankenlandschaft weltweit in Bewegung und ins Gerede gekommen ist, besonders schwer. Sie macht aber auch eine Harmonisierung recht schwierig, weil entweder die QualMt geoptert wird, oder aufwendige und kurzfristig recht teure KapitalerhOhungen durchgefUhrt werden mussen.
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