Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Hochschule München (Sozialwesen), Veranstaltung: Maßregeln - Freiheitsentzug - Betreuungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Strafvollzug ist derzeit mit dem StVollzG zwar durch ein Bundesgesetz geregelt, die Durchführung obliegt jedoch allein den Ländern. Mit der Zustimmung zur Föderalismusreform am 30.06.2006 durch den Bundestag und am 07.07.2006 durch den Bundesrat wurde, von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, nun auch die gesetzgeberische Zuständigkeit für den gesamten Strafvollzug und damit auch für den Jugendstrafvollzug auf die Länder übertragen. Künftig wird es also 16 verschiedene Gesetze zur Regelung des hinter Gittern geltenden Rechts geben. Die nachfolgenden Ausführungen bieten zunächst eine kurze Einführung über die momentane Organisation des Strafvollzugs und betrachten im weiteren Verlauf einige Aspekte des geplanten bayerischen Strafvollzugsgesetzes. Besondere Aufmerksamkeit wird schließlich dem erstmals in einem eigenen Gesetz zu regelnden Jugendstrafvollzug zuteil.
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