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Der Vertrieb digitaler Güter hat enorme praktische Relevanz und ist zu einem der zentralen Aspekte im Urheberrecht geworden. Auf welche Weise ist etwa beim Vertrieb von Software, NFT und E-Books ein sachgerechter Ausgleich zwischen den gegenläufigen Interessen zu leisten? Ob der Erschöpfungsgrundsatz auch unter den Bedingungen der Digitalisierung gilt, ist eine kontrovers diskutierte Kernfrage. Zusätzliche Brisanz entsteht, weil die Rechtsprechung mit den EuGH-Urteilen Tom Kabinet und UsedSoft widersprüchliche Antworten gibt. Auch der Gesetzgeber hat es versäumt, Stellung zu beziehen.…mehr

Produktbeschreibung
Der Vertrieb digitaler Güter hat enorme praktische Relevanz und ist zu einem der zentralen Aspekte im Urheberrecht geworden. Auf welche Weise ist etwa beim Vertrieb von Software, NFT und E-Books ein sachgerechter Ausgleich zwischen den gegenläufigen Interessen zu leisten? Ob der Erschöpfungsgrundsatz auch unter den Bedingungen der Digitalisierung gilt, ist eine kontrovers diskutierte Kernfrage. Zusätzliche Brisanz entsteht, weil die Rechtsprechung mit den EuGH-Urteilen Tom Kabinet und UsedSoft widersprüchliche Antworten gibt. Auch der Gesetzgeber hat es versäumt, Stellung zu beziehen. Möglichkeit hierzu hatte er im Rahmen der Digitale-Inhalte-Richtlinie (EU) 2019/770. Eine Lösung unter Beachtung der marktwirtschaftlichen sowie technischen Zusammenhänge zeigt die vorliegende Arbeit.
Autorenporträt
Thomas Blickwedel studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Sein Referendariat am Oberlandesgericht Hamm absolvierte er in Münster, München, Japan, San Francisco sowie Palo Alto. Seine Promotion erfolgte am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster. Er ist als Rechtsanwalt bei einer internationalen Großkanzlei in München tätig.