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Die Arbeit widmet sich dem praktisch bedeutsamen Problem der vereinsrechtlichen Zulässigkeit wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe von Vereinen i.S.v. § 21 BGB am Beispiel des Profifußballs. Dabei wird sich mit der allgemeinen Rezeption auf die Kita-Rechtsprechung auseinandergesetzt. Anhand dessen wird der Selbstzweckbetrieb als qualitative Grenze für die vom BGH postulierte Indizwirkung des Gemeinnützigkeitsstatus festgesetzt. Für Vereine mit eigener, nicht ausgegliederter Lizenzspielerabteilung wird dann anhand einer Betrachtung monetärer und nichtmonetärer Beiträge geprüft, ob praktische…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit widmet sich dem praktisch bedeutsamen Problem der vereinsrechtlichen Zulässigkeit wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe von Vereinen i.S.v. § 21 BGB am Beispiel des Profifußballs. Dabei wird sich mit der allgemeinen Rezeption auf die Kita-Rechtsprechung auseinandergesetzt. Anhand dessen wird der Selbstzweckbetrieb als qualitative Grenze für die vom BGH postulierte Indizwirkung des Gemeinnützigkeitsstatus festgesetzt. Für Vereine mit eigener, nicht ausgegliederter Lizenzspielerabteilung wird dann anhand einer Betrachtung monetärer und nichtmonetärer Beiträge geprüft, ob praktische Merkmale des Selbstzweckbetriebes für die Lizenzspielerabteilung erfüllt sind. Außerdem wird eine rechtssichere Organisationsmöglichkeit in Form von verpflichtenden »club-trained playern« für die Lizenzspielerabteilung vorgeschlagen. Für Vereine mit ausgegliederter Lizenzspielerabteilung wird neben Zurechnungsfragen die Bedeutung der Kita-Rechtsprechung thematisiert und jener auf Basis der Erkenntnisse aus den Zurechnungsfragestellungen eine geringe Bedeutung attestiert.
Autorenporträt
Jakob Weißmann stammt gebürtig aus Weimar und begann 2016 das Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, das von Konrad-Adenauer-Stiftung gefördert wurde. Nach einem Auslandsaufenthalt an der Türkisch-Deutschen Universität Istanbul absolvierte er im Frühjahr 2022 die erste juristische Prüfung. Während der Erstellung der Arbeit war der Autor bei den Rechtsanwaltskanzleien Friedrich Graf von Westphalen in Freiburg und SZA Schilling, Zutt & Anschütz in Mannheim tätig. Derzeit absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst am OLG Karlsruhe (Stammdienststelle: LG Mannheim).