Das Brecht'sche Gesetz, das allgemeine Kostennachteile bei der Bereitstellung öffentlicher Güter in Agglomerationsräumen unterstellt, dominiert die Finanzausgleichsregelungen in der Bundesrepublik. So werden im Länderfinanzausgleich sowohl die Stadtstaaten als auch die großen Städte bevorzugt. Diese Präferierung von Agglomerationsräumen wird nicht nur in der finanzwissenschaftlichen und finanzjuristischen Literatur vielfach kritisiert, sondern sie wurde auch vom Bundesverfassungsgericht in seinem "Maßstäbeurteil" vom 11.11.1999 problematisiert und mit einem Prüfauftrag versehen. Vor diesem Hintergrund untersucht Helmut Seitz in der vorliegenden Studie die Abhängigkeit der Kosten der öffentlichen Leistungserstellung von der Siedlungsdichte. Hierzu werden zunächst die Siedlungsstruktur in der Bundesrepublik dargestellt und einige theoretische Überlegungen zum Zusammenhang von Siedlungsdichte und den Kosten der Erstellung öffentlicher Güter vorgelegt. Der empirische Part beinhaltet detaillierte Informationen und Daten über verschiedene öffentliche Aufgabenbereiche. Auf dieser empirischen Basis leitet er den Zusammenhang zwischen Siedlungsdichte und Pro-Kopf-Kosten der öffentlichen Güterversorgung ab. Hierbei werden schwerpunktmäßig die Bereiche Abwasserentsorgung, Schulsystem sowie Straßenverkehrsinfrastruktur untersucht. Untersuchungsgegenstand ist auch der Zusammenhang zwischen der Finanz- und Wirtschaftskraft und der Siedlungsstruktur. Die vorgelegten Befunde zeigen, dass das Brecht'sche Gesetz empirisch nicht haltbar ist, sondern dass es vielfach öffentliche Aufgabenbereiche gibt, in denen die Pro-Kopf-Kosten der Güterversorgung in dünn besiedelten Räumen deutlich über den Aufwendungen in Regionen mit einer durchschnittlichen Siedlungsdichte liegen. Insgesamt legt Helmut Seitz daher den Schluss nahe, dass es eine Reihe von Indikatoren dafür gibt, dass sowohl extrem dicht besiedelte Räume wie z. B. die Stadtstaaten als auch sehr dünn besiedelte Länder wie z. B die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg im Vergleich zum Durchschnitt der Flächenländer deutlich höhere Aufwendungen für die Bereitstellung öffentlicher Güter tragen müssen. Aus diesen Befunden werden Schlussfolgerungen für die Ausgestaltung der Finanzausgleichssysteme in der Bundesrepublik gezogen.