In Strafverfahren, die Delikte aus dem Bereich gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Minderjährigen betreffen, werden schon seit langer Zeit aussagepsychologische Sachverständige herangezogen. Die Arbeit soll den Einfluß der aussagepsychologischen Gutachten auf die Entscheidungsfindung der Ermittlungsbehörden und Gerichte aufzeigen. Im ersten Abschnitt enthält die Arbeit eine statistische Auswertung aus einer Stichprobe von 289 Ermittlungsverfahren, die 1991 bei der Staatsanwaltschaft Köln anhängig waren. Es wird sodann ein inhaltlicher Vergleich zwischen den erstatteten Gutachten und den Entscheidungen der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts vorgenommen. Es wird festgestellt, daß die strafverfahrensrechtlichen Entscheidungen eng an die Gutachten angebunden sind. Abschließend wird ein Reformvorschlag für die Änderung der StPO erarbeitet.
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