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Seit der im Jahre 1997 vom ersten Strafsenat des Bundesgerichtshofs ergangenen Entscheidung zum strafrechtlichen Tatbestand des Lohnwuchers ist eine wachsende Fallzahl zu der zivilrechtlichen Korrespondenzvorschrift 138 BGB vor den Arbeitsgerichten zu verzeichnen. Diese Arbeit beschäftigt sich damit, wie 138 Abs. 1 BGB ausgelegt und angewendet werden sollte, um die Problematik niedriger Löhne rechtlich zu bewältigen. Es zeigt sich, dass bei der Ausfüllung dieser Generalklausel der von Deutschland angenommene Art. 4 Abs. 1 der Europäischen Sozialcharta zu berücksichtigen ist. Bei dem verfolgten…mehr

Produktbeschreibung
Seit der im Jahre 1997 vom ersten Strafsenat des Bundesgerichtshofs ergangenen Entscheidung zum strafrechtlichen Tatbestand des Lohnwuchers ist eine wachsende Fallzahl zu der zivilrechtlichen Korrespondenzvorschrift
138 BGB vor den Arbeitsgerichten zu verzeichnen. Diese Arbeit beschäftigt sich damit, wie
138 Abs. 1 BGB ausgelegt und angewendet werden sollte, um die Problematik niedriger Löhne rechtlich zu bewältigen. Es zeigt sich, dass bei der Ausfüllung dieser Generalklausel der von Deutschland angenommene Art. 4 Abs. 1 der Europäischen Sozialcharta zu berücksichtigen ist. Bei dem verfolgten individualarbeitsrechtlichen Ansatz wird deshalb nicht nur dafür plädiert, die Sittenwidrigkeit anhand eines relativen, sondern auch anhand eines absoluten Richtwertes zu prüfen.
Autorenporträt
Sandra Wippermann, geboren in Halle an der Saale, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Halle-Wittenberg. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen leistete sie ihr Referendariat im Bezirk des OLG Naumburg ab, welches sie 2003 mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen abschloss. Seitdem ist die Autorin als Rechtsanwältin in Halle tätig. 2008 wurde ihr die Bezeichnung «Fachanwältin für Arbeitsrecht» verliehen.