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Die fortschreitende Internationalisierung der Handelsbeziehungen macht auch vor dem Privatrecht nicht Halt. Insbesondere das Europäische Gemeinschaftsrecht mit seinen vier Grundfreiheiten prägt zunehmend das nationale Recht der EG-Mitgliedstaaten. Es stellt sich die Frage, ob sich dieser Einfluss auch auf das Internationale Privatrecht auswirkt, obwohl dieses keine materielle Entscheidung in der Sache trifft. In jüngerer Zeit mehren sich die Stimmen, die einen solchen Einfluss im Grundsatz bejahen. Der Verfasser gelangt unter Berücksichtigung einiger Schlüsselfragen der IPR-Dogmatik zu einem…mehr

Produktbeschreibung
Die fortschreitende Internationalisierung der Handelsbeziehungen macht auch vor dem Privatrecht nicht Halt. Insbesondere das Europäische Gemeinschaftsrecht mit seinen vier Grundfreiheiten prägt zunehmend das nationale Recht der EG-Mitgliedstaaten. Es stellt sich die Frage, ob sich dieser Einfluss auch auf das Internationale Privatrecht auswirkt, obwohl dieses keine materielle Entscheidung in der Sache trifft. In jüngerer Zeit mehren sich die Stimmen, die einen solchen Einfluss im Grundsatz bejahen. Der Verfasser gelangt unter Berücksichtigung einiger Schlüsselfragen der IPR-Dogmatik zu einem gegenläufigen Ansatz, der klarer differenziert. Er zeigt, dass das IPR in seinem klassischen Verständnis den Anforderungen der Grundfreiheiten in hohem Maße entspricht und die Konflikte größtenteils allein dem Sachrecht zuzuordnen sind. Um eine störende Vermischung zwischen kollisions- und sachrechtlichen Problemen zu vermeiden, empfiehlt er daher eine Rückkehr der Debatte auf die Ebene des Sachrechts und bietet eine Formel an, mit Hilfe derer sich die Wurzel des Konflikts zwischen Grundfreiheiten und nationalem Privatrecht systematisch überzeugend bestimmen lässt.
Autorenporträt
Der Autor: Stefan Bruinier wurde 1975 in Wiesbaden geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier, welches er im Frühjahr 2000 mit dem Ersten Staatsexamen beendete, arbeitete er zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Bankrecht an der Universität Mainz. Der Autor promovierte 2002 am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Mainz und ist seit Februar 2002 Rechtsreferendar in Hamburg.