Die fortschreitende Internationalisierung der Handelsbeziehungen macht auch vor dem Privatrecht nicht Halt. Insbesondere das Europäische Gemeinschaftsrecht mit seinen vier Grundfreiheiten prägt zunehmend das nationale Recht der EG-Mitgliedstaaten. Es stellt sich die Frage, ob sich dieser Einfluss auch auf das Internationale Privatrecht auswirkt, obwohl dieses keine materielle Entscheidung in der Sache trifft. In jüngerer Zeit mehren sich die Stimmen, die einen solchen Einfluss im Grundsatz bejahen. Der Verfasser gelangt unter Berücksichtigung einiger Schlüsselfragen der IPR-Dogmatik zu einem gegenläufigen Ansatz, der klarer differenziert. Er zeigt, dass das IPR in seinem klassischen Verständnis den Anforderungen der Grundfreiheiten in hohem Maße entspricht und die Konflikte größtenteils allein dem Sachrecht zuzuordnen sind. Um eine störende Vermischung zwischen kollisions- und sachrechtlichen Problemen zu vermeiden, empfiehlt er daher eine Rückkehr der Debatte auf die Ebene des Sachrechts und bietet eine Formel an, mit Hilfe derer sich die Wurzel des Konflikts zwischen Grundfreiheiten und nationalem Privatrecht systematisch überzeugend bestimmen lässt.