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Mit Einführung des 1a KSchG wollte der Gesetzgeber ein "einfaches, effizientes und kostengünstiges vorgerichtliches Verfahren" zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses schaffen und eine Alternative zu individualvertraglichen Abfindungsregelungen bieten. Doch die dogmatischen Eigenheiten der Vorschrift, ihr Verhältnis zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie die Spielräume der Gestaltbarkeit bereiten der Praxis nach wie vor Schwierigkeiten. Auch die sozialrechtlichen Konsequenzen des gesetzlichen Abfindungstatbestands und seine Auswirkungen auf das Arbeitsförderungsrecht sind noch nicht…mehr

Produktbeschreibung
Mit Einführung des
1a KSchG wollte der Gesetzgeber ein "einfaches, effizientes und kostengünstiges vorgerichtliches Verfahren" zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses schaffen und eine Alternative zu individualvertraglichen Abfindungsregelungen bieten. Doch die dogmatischen Eigenheiten der Vorschrift, ihr Verhältnis zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie die Spielräume der Gestaltbarkeit bereiten der Praxis nach wie vor Schwierigkeiten. Auch die sozialrechtlichen Konsequenzen des gesetzlichen Abfindungstatbestands und seine Auswirkungen auf das Arbeitsförderungsrecht sind noch nicht abschließend geklärt. Ziel der Arbeit ist es, die auftretenden Unklarheiten zu beseitigen, eine dogmatisch saubere Abgrenzung der miteinander konkurrierenden Rechtsinstitute vorzunehmen und praxisgerechte Lösungsansätze anzubieten. Dabei zeigt die Arbeit den gesetzgeberischen Anpassungsbedarf auf und wirbt mit einem eigenen Gesetzesentwurf für die Konzeption eines einheitlichen Abfindungstatbestands und die Harmonisierung von Arbeits- und Arbeitsförderungsrecht.
Autorenporträt
Der Autor: Simon Grosse-Brockhoff, geboren 1979 in Düsseldorf, studierte von 1999 bis 2003 Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Bonn. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen vor dem OLG Düsseldorf im Jahre 2004 verfasste er seine Dissertation als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Seit Anfang 2007 ist er Referendar im OLG-Bezirk Düsseldorf.