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Die praktisch relevante Frage, inwieweit Heimbewohner im Hinblick auf § 14 HeimG wirksam zugunsten von Heimbediensteten oder von Heimträgern Verfügungen von Todes wegen treffen können, steht im Zentrum dieser Untersuchung. Dargestellt werden zuerst die allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen des § 14 HeimG. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet dann die Frage der Anwendbarkeit der Vorschrift auf testamentarische Verfügungen.
Die Autorin spricht sich dafür aus, § 14 HeimG nur dann anzuwenden, wenn der Bedachte vor dem Tod des Erblassers Kenntnis vom Inhalt der Verfügung erlangt hatte und der
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Produktbeschreibung
Die praktisch relevante Frage, inwieweit Heimbewohner im Hinblick auf § 14 HeimG wirksam zugunsten von Heimbediensteten oder von Heimträgern Verfügungen von Todes wegen treffen können, steht im Zentrum dieser Untersuchung. Dargestellt werden zuerst die allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen des § 14 HeimG. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet dann die Frage der Anwendbarkeit der Vorschrift auf testamentarische Verfügungen.

Die Autorin spricht sich dafür aus, § 14 HeimG nur dann anzuwenden, wenn der Bedachte vor dem Tod des Erblassers Kenntnis vom Inhalt der Verfügung erlangt hatte und der Erblasser selbst um diese Kenntnis des Bedachten wusste. Bei der Anwendung des § 14 HeimG auf Erbverträge müsse danach differenziert werden, ob der Begünstigte Vertragspartner oder nur begünstigter »Dritter« ist. Im weiteren wird untersucht, ob § 14 HeimG auch auf deutsche Bewohner ausländischer Heime und auf Pflege- und Betreuungsverhältnisse außerhalb des Heimbereichs anwendbar ist.
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