Bei der Anwendung des Beihilfenverbots bildet die Selektivität einen Prüfungsschwerpunkt. Untersucht wird unter anderem, ob die Abgabenordnung Grundlagen für die Korrektur von Steuerfestsetzungen bei einem Verstoß gegen das Beihilfenverbot vorsieht und welchen Einfluss die Prinzipien des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit auf die Rückforderung unzulässiger Beihilfen haben. Gegenstand der Untersuchung ist außerdem, welche Rechtsfolgen bei gleichzeitig vorliegenden Verstößen gegen das Beihilfenverbot und die Grundfreiheiten eintreten und ob die Auffassung der…mehr
Bei der Anwendung des Beihilfenverbots bildet die Selektivität einen Prüfungsschwerpunkt. Untersucht wird unter anderem, ob die Abgabenordnung Grundlagen für die Korrektur von Steuerfestsetzungen bei einem Verstoß gegen das Beihilfenverbot vorsieht und welchen Einfluss die Prinzipien des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit auf die Rückforderung unzulässiger Beihilfen haben. Gegenstand der Untersuchung ist außerdem, welche Rechtsfolgen bei gleichzeitig vorliegenden Verstößen gegen das Beihilfenverbot und die Grundfreiheiten eintreten und ob die Auffassung der EU-Kommission zutrifft, dass die sogenannte Sanierungsklausel als unzulässige Beihilfe zu qualifizieren ist. Schließlich wird erörtert, ob Steuervergünstigungen für gemeinnützige Unternehmen unzulässige Beihilfen sind.
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Finanz- und Steuerrecht in Deutschland und Europa 25
Friederike Grube hat Rechtswissenschaften in München und Regensburg studiert. Sie ist Richterin am Bundesfinanzhof und seit vielen Jahren Lehrbeauftragte an der Universität Passau sowie an der FU Berlin. Ferner ist sie Mitherausgeberin einer Zeitschrift zum Umsatzsteuerrecht und Verfasserin zahlreicher Beiträge auch zum europäischen Steuerrecht.
Inhaltsangabe
Inhalt: Begriffsmerkmal Selektivität - Verfahrensrechtliche Kontrolle - Rückforderung rechtswidrig gewährter Beihilfen - Nationale Rechtsgrundlagen zur Korrektur beihilferechtswidriger Steuerfestsetzungen - Verhältnis Beihilfenverbot zu Grundfreiheiten - Sanierungsklausel - Steuervergünstigungen für gemeinnützige Unternehmen.