Die Abhandlung beschäftigt sich mit der Frage, ob Sachverständige, die von den Ausschüssen gem. § 70 GO BT zur Beratung im Rahmen der öffentlichen Anhörung (sog. Hearings) herangezogen werden, Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen. Die Untersuchung beschränkt sich dabei auf die Strafgesetzgebung von Mitte 2017 bis Ende 2018. Neben dem Versuch, eine passende Definition für die Person des Sachverständigen auszumachen, werden sowohl die empirischen als auch die rechtlichen Grundlagen des Hearings erörtert. Diese Ergebnisse führen in die Analyse der Einflussmöglichkeiten der Sachverständigen über, wofür 30 Beteiligte befragt und Entwurfsfassungen, Wortprotokolle, Beschlussempfehlungen sowie Gesetzesblätter beleuchtet werden. Da sich durch die Untersuchung der Eindruck erhärtet, dass der Einfluss der öffentlichen Anhörung auf die Strafgesetzgebung derzeit nur marginal ist, diskutiert die Autorin am Ende mögliche Verbesserungsansätze.