Hirnforschung und Recht: Zwei Disziplinen, die auf den ersten Blick nicht viel miteinander zu tun haben. Tatsächlich macht die Hirnforschung inzwischen weit über die Grenzen von Medizin und Psychologie hinaus von sich reden, und auch Laien sind die bunten Hirnbilder, erzeugt vor allem mithilfe der sogenannten funktionellen Magnetresonanztomographie (fMRT), aus den Medien inzwischen gut bekannt. Mit der Entdeckung der fMRT, das heißt vor allem in den vergangenen zehn bis 15 Jahren, rückt die Idee des maschinellen ¿Gedankenlesens¿ bzw. der ¿Lügendetektion¿ wieder in den Fokus der Wissenschaft. Wenn es gelingt, psychiatrische Krankheiten, das heißt Krankheiten des ¿Geistes¿, anhand eines Hirnscans festzumachen, könnten sie sich doch auch zum ¿Lesen¿ des Geistes respektive der Gedanken von Gesunden bewähren, so die Überlegung. Während das ¿Gedankenlesen¿ und seine forensischen/strafrechtlichen Anwendungen in (medizinischer/psychologischer) Forschung und auch in der Wissenschaftsöffentlichkeit bereits eingehend diskutiert werden, steht dahinter ein Bereich zurück, der ethisch wie rechtlich noch einmal mehr Fragen aufwirft: Die ¿Diagnose¿ bzw. Vorhersage krimineller Verhaltenstendenzen anhand von funktionellen Hirnaufnahmen. Welche Berührungspunkte gibt es zwischen Hirnforschung und Recht? Wie zuverlässig sind die Verfahren der Hirnbildgebung? Können wir einen ¿direkten¿ Blick ins Gehirn und die individuellen Denkprozesse rechtlich verantworten? Finden wir eine neue Sicherheit und Freiheit, ein wertvolles Hilfsmittel bei Wahrheitsfindung, der Erstellung von Legalprognosen und der Beurteilung der Schuldfähigkeit? Oder geben wir den letzten Bereich individueller Entfaltungsmöglichkeit auf?
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