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Um Entscheidungsspielraum der Gerichte zu erweitern, werden im Strafrecht sog. Öffnungsklauseln verwendet. Diese erlauben es, Verhaltensweisen unter einen Straftatbestand zu subsumieren, die im Tatbestand nicht näher bezeichnet sind. Die Arbeit setzt sich sowohl mit der Frage auseinander, ob die gewählten Begründungsansätze für den Einsatz von Öffnungsklauseln legitim sind, als auch inwieweit mit der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit dieser konkreten Art der Gesetzgebung. Im Fokus steht die Frage, ob und wieweit die Entscheidung über die Strafbarkeit bestimmter Verhaltensweisen von der…mehr

Produktbeschreibung
Um Entscheidungsspielraum der Gerichte zu erweitern, werden im Strafrecht sog. Öffnungsklauseln verwendet. Diese erlauben es, Verhaltensweisen unter einen Straftatbestand zu subsumieren, die im Tatbestand nicht näher bezeichnet sind. Die Arbeit setzt sich sowohl mit der Frage auseinander, ob die gewählten Begründungsansätze für den Einsatz von Öffnungsklauseln legitim sind, als auch inwieweit mit der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit dieser konkreten Art der Gesetzgebung. Im Fokus steht die Frage, ob und wieweit die Entscheidung über die Strafbarkeit bestimmter Verhaltensweisen von der Legislative auf die Judikative übertragen werden darf. Im Ergebnis begegnen bereits die vom Gesetzgeber beim Einsatz von Öffnungsklauseln verwendeten Begründungsansätze verfassungsrechtlichen Bedenken. Außerdem sind Öffnungsklauseln durch ihre gesetzliche Befugnis zur innertatbestandlichen Analogiebildung nicht mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung und dem Grundsatz der Gesetzesbindung vereinbar.
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Autorenporträt
Lena Maria Gumnior; Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und in Palma; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie zunächst an der Leibniz Universität Hannover und später an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder); wissenschaftliche Mitarbeiterin am Schreibzentrum der Europa-Universität Viadrina; 2022 Promotion, zurzeit Rechtsreferendarin am Kammergericht Berlin mit Stationen im Bundesministerium des Innern und Heimat und dem Auswärtigen Amt; Mitglied der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes.