Um Entscheidungsspielraum der Gerichte zu erweitern, werden im Strafrecht sog. Öffnungsklauseln verwendet. Diese erlauben es, Verhaltensweisen unter einen Straftatbestand zu subsumieren, die im Tatbestand nicht näher bezeichnet sind. Die Arbeit setzt sich sowohl mit der Frage auseinander, ob die gewählten Begründungsansätze für den Einsatz von Öffnungsklauseln legitim sind, als auch inwieweit mit der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit dieser konkreten Art der Gesetzgebung. Im Fokus steht die Frage, ob und wieweit die Entscheidung über die Strafbarkeit bestimmter Verhaltensweisen von der…mehr
Um Entscheidungsspielraum der Gerichte zu erweitern, werden im Strafrecht sog. Öffnungsklauseln verwendet. Diese erlauben es, Verhaltensweisen unter einen Straftatbestand zu subsumieren, die im Tatbestand nicht näher bezeichnet sind. Die Arbeit setzt sich sowohl mit der Frage auseinander, ob die gewählten Begründungsansätze für den Einsatz von Öffnungsklauseln legitim sind, als auch inwieweit mit der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit dieser konkreten Art der Gesetzgebung. Im Fokus steht die Frage, ob und wieweit die Entscheidung über die Strafbarkeit bestimmter Verhaltensweisen von der Legislative auf die Judikative übertragen werden darf. Im Ergebnis begegnen bereits die vom Gesetzgeber beim Einsatz von Öffnungsklauseln verwendeten Begründungsansätze verfassungsrechtlichen Bedenken. Außerdem sind Öffnungsklauseln durch ihre gesetzliche Befugnis zur innertatbestandlichen Analogiebildung nicht mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung und dem Grundsatz der Gesetzesbindung vereinbar.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Lena Maria Gumnior; Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und in Palma; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie zunächst an der Leibniz Universität Hannover und später an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder); wissenschaftliche Mitarbeiterin am Schreibzentrum der Europa-Universität Viadrina; 2022 Promotion, zurzeit Rechtsreferendarin am Kammergericht Berlin mit Stationen im Bundesministerium des Innern und Heimat und dem Auswärtigen Amt; Mitglied der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes.
Inhaltsangabe
A. Einleitung
B. Begriffsbestimmung Definition Öffnungsklausel - Abgrenzung von Öffnungsklauseln zu Generalklauseln
C. Legitimität der Begründungsansätze zum Einsatz von Öffnungsklauseln Mit Öffnungsklauseln verfolgte Ziele - Tragfähigkeit der gewählten Begründungsansätze
D. Verfassungsgemäßheit von Öffnungsklauseln Historische Entwicklung des Gesetzlichkeitsprinzips - Heutiger Sinn und Zweck des Gesetzlichkeitsprinzips - Zwischenergebnis - Vereinbarkeit von Öffnungsklauseln mit dem Bestimmtheitsgrundsatz - Vereinbarkeit von Öffnungsklauseln mit dem Analogieverbot - Vereinbarkeit von Öffnungsklauseln mit dem Rückwirkungsverbot - Vereinbarkeit mit dem fragmentarischen Charakter des Strafrechts - Vereinbarkeit von Öffnungsklauseln mit dem Grundsatz der Gesetzesbindung und dem Grundsatz der Gewaltenteilung - Ergebnis der Vereinbarkeit von Öffnungsklauseln mit den dargelegten Grundsätzen
E. Konsequenz für Strafgesetze
F. Praktische Konsequenzen der Nichtanwendung von bestehenden Öffnungsklauseln 238 Abs. 1 Nr. 8 StGB - 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB
G. Gesamtergebnis Begründungen zum Einsatz von Öffnungsklauseln - Verfassungsgemäßheit von Öffnungsklauseln
B. Begriffsbestimmung Definition Öffnungsklausel - Abgrenzung von Öffnungsklauseln zu Generalklauseln
C. Legitimität der Begründungsansätze zum Einsatz von Öffnungsklauseln Mit Öffnungsklauseln verfolgte Ziele - Tragfähigkeit der gewählten Begründungsansätze
D. Verfassungsgemäßheit von Öffnungsklauseln Historische Entwicklung des Gesetzlichkeitsprinzips - Heutiger Sinn und Zweck des Gesetzlichkeitsprinzips - Zwischenergebnis - Vereinbarkeit von Öffnungsklauseln mit dem Bestimmtheitsgrundsatz - Vereinbarkeit von Öffnungsklauseln mit dem Analogieverbot - Vereinbarkeit von Öffnungsklauseln mit dem Rückwirkungsverbot - Vereinbarkeit mit dem fragmentarischen Charakter des Strafrechts - Vereinbarkeit von Öffnungsklauseln mit dem Grundsatz der Gesetzesbindung und dem Grundsatz der Gewaltenteilung - Ergebnis der Vereinbarkeit von Öffnungsklauseln mit den dargelegten Grundsätzen
E. Konsequenz für Strafgesetze
F. Praktische Konsequenzen der Nichtanwendung von bestehenden Öffnungsklauseln 238 Abs. 1 Nr. 8 StGB - 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB
G. Gesamtergebnis Begründungen zum Einsatz von Öffnungsklauseln - Verfassungsgemäßheit von Öffnungsklauseln
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