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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Arbeit ist, die steuerlichen Auswirkungen der beiden Eintrittsvarianten in Personengesellschaften "Nullbeteiligungsmodell" und "Gewinnvorabmodell" durch die neuen Rechtsprechungen zu analysieren und Gestaltungsalternativen zu prüfen. Zunächst werden Grundlagen definiert und die möglichen Eintrittsvarianten dargestellt. Bei dem Nullbeteiligungsgesellschafter wird die Gefährdung der Mitunternehmerstellung kritisch geprüft und Möglichkeiten entwickelt, die eine…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Arbeit ist, die steuerlichen Auswirkungen der beiden Eintrittsvarianten in Personengesellschaften "Nullbeteiligungsmodell" und "Gewinnvorabmodell" durch die neuen Rechtsprechungen zu analysieren und Gestaltungsalternativen zu prüfen. Zunächst werden Grundlagen definiert und die möglichen Eintrittsvarianten dargestellt. Bei dem Nullbeteiligungsgesellschafter wird die Gefährdung der Mitunternehmerstellung kritisch geprüft und Möglichkeiten entwickelt, die eine Mitunternehmerstellung begründen.Die mögliche Gefahr der Gewerblichkeit kann durch die Qualifizierung zu fachlichen Angestellten relativiert werden. Folgewirkungen der Rechtsprechung treten in verschiedenen Branchen auf, wie etwa in rechtsberatenden Berufen. In einem aktuellen BFH-Urteil wurde das Gewinnvorabmodell in einem Sonderfall abgelehnt. In der Gegenüberstellung der Auswirkungen wird eine steuerliche Mehrbelastung deutlich und weitere Folgen, wie der Wechsel der Gewinnermittlungsart, entstehen. Das klassische Gewinnvorabmodell wurde durch die neue Rechtsprechung in Frage gestellt, sodass nun eine Unsicherheit besteht, inwieweit dieses Modell noch anwendbar ist. Anschließend werden bei beiden Modellen noch weitere ertragssteuerliche Gestaltungsalternativen, wie z.B. die Aufdeckung der stillen Reserven, geprüft.In dem Fall, in dem ein Seniorpartner in einer Personengesellschaft einen neuen Gesellschafter aufnehmen will, so wird er in Abhängigkeit davon, ob es sich bei dem potentiellen, neuen Partner um einen Angehörigen, einen Arbeitnehmer oder einen Fremden handelt, unterschiedliche steuerliche, betriebliche oder auch erbrechtliche Zielsetzungen haben. Gründe für eine Neuaufnahme eines Gesellschafters können etwa eine Praxiszusammenlegung bzw. -erweiterung oder auch Generationennachfolge sein. In manchen Fällen dient die Aufnahme eines "Neuen" der Vorbereitung auf zukünftige Maßnahmen, wie beispielsweise dem Verkauf des (Teil-)Unternehmens. Steuerrechtlich gibt es bei der Neuaufnahme viele verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.Dabei ist es für alle Beteiligten wichtig, die möglichen Konsequenzen der unterschiedlichen Aufnahmemöglichkeiten im Blick zu haben. Andernfalls drohen sowohl aus wirtschaftlicher, als auch steuerrechtlicher Sicht bedeutende Auswirkungen. So kann es beispielsweise nach der Aufnahme eines Gesellschafters, der direkt am Betriebsvermögen beteiligt wird, bei einem Scheitern der Zusammenarbeit zu einer aufwendigen und kostspieligen Trennung führen.
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