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Die gegenwärtige Arbeit gibt in erweiterter Form einen Vortrag wieder, den ich am 25. Januar 1956 vor der Arbeitsgemeinschaft für Forschung ge halten habe. Die Grundgedanken hatte ich bereits im Sommersemester 1955 in einer Gastvorlesungder rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln entwickeln dürfen. Die rechtsvergleichende Arbeit, welche in den letzten Jahren von kon tinentalen Juristen dem englischen Recht gewidmet worden ist, hat sich fast ausschließlich dem materiellen Recht zugewandt. Demgegenüber hat eine jahrzehntelange praktische Erfahrung mich zu ,der Auffassung gebracht,…mehr

Produktbeschreibung
Die gegenwärtige Arbeit gibt in erweiterter Form einen Vortrag wieder, den ich am 25. Januar 1956 vor der Arbeitsgemeinschaft für Forschung ge halten habe. Die Grundgedanken hatte ich bereits im Sommersemester 1955 in einer Gastvorlesungder rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln entwickeln dürfen. Die rechtsvergleichende Arbeit, welche in den letzten Jahren von kon tinentalen Juristen dem englischen Recht gewidmet worden ist, hat sich fast ausschließlich dem materiellen Recht zugewandt. Demgegenüber hat eine jahrzehntelange praktische Erfahrung mich zu ,der Auffassung gebracht, daß Prozeßrecht, Gerichtsverfassung, das Recht des Anwaltsstandes und - last not least - die in unendlich zahlreichen Einzelheiten des allgemeinen und des beruflichen Lebens verankerte berufliche und allgemeine Rechtstradition der vergleichenden Arbeit ein weit wertvolleres Gebiet eröffnen, dessen Er schließung allerdings besondere Schwierigkeiten bereitet, weil hier mit einer nur in Bibliotheken zu leistenden Forschungstätigkeit wenig ausgerichtet werden kann. Zu dieser Erschließung eines für England seit den ausgezeich neten Arbeiten von Gerland und Mendelssohn-Bartholdy kaum beachteten Feldes einen kleinen Beitrag zu leisten, ist das Ziel dieser Arbeit. Herrn Präsidenten Professor Nipperdey (Köln), dem ich die Einladung in Köln und Herrn Professor Conrad (Bonn), dem ich die Einführung zu der Arbeitsgemeinschaft verdanke, bin ich in besonderem Maße verbunden. London, März 1956 Ernst J. Cohn INHALT Prof. Dr. jur. Ernst joseph Cohn, London Der englische Gerichtstag . 9 Diskussionsbeiträge von Prof Dr.H.Peters, Kultusministera.D. W.Schütz, Prof. Dr. E. j. Cohn, Oberlandesgerichtspräsident W.
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