Völkerrechtliche Investitionsschutzverträge erlauben es dem ausländischen Investor, im Streitfall ein neutrales Schiedsgericht anzurufen. Der Schutz vor Enteignungen stellt dabei einen elementaren Bestandteil dieser Verträge dar. Denn die Gefahr, dass Investitionen durch gesetzgeberische oder administrative Maßnahmen des Gaststaates entwertet werden, ist groß. Dabei beschäftigen vermehrt indirekte, d.h. faktische Enteignungen die Schiedsgerichte. Diese sind besonders komplex, da sie schwierig abzugrenzen sind von zulässigen staatlichen Regulierungsmaßnahmen. Anhand des Referenzgebietes "europäischer Umweltschutz" als einer rechtlich besonders regelungsintensiven Materie wird die Problematik erörtert. Dabei wird vor allem auch auf die europarechtlichen Einflüsse als Folge des Vertrages von Lissabon und auf die diesbezügliche mögliche Ausgestaltung eines Europäischen Muster-Investitionsschutzabkommens eingegangen.