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Völkerrechtliche Investitionsschutzverträge erlauben es dem ausländischen Investor, im Streitfall ein neutrales Schiedsgericht anzurufen. Der Schutz vor Enteignungen stellt dabei einen elementaren Bestandteil dieser Verträge dar. Denn die Gefahr, dass Investitionen durch gesetzgeberische oder administrative Maßnahmen des Gaststaates entwertet werden, ist groß. Dabei beschäftigen vermehrt indirekte, d.h. faktische Enteignungen die Schiedsgerichte. Diese sind besonders komplex, da sie schwierig abzugrenzen sind von zulässigen staatlichen Regulierungsmaßnahmen. Anhand des Referenzgebietes…mehr

Produktbeschreibung
Völkerrechtliche Investitionsschutzverträge erlauben es dem ausländischen Investor, im Streitfall ein neutrales Schiedsgericht anzurufen. Der Schutz vor Enteignungen stellt dabei einen elementaren Bestandteil dieser Verträge dar. Denn die Gefahr, dass Investitionen durch gesetzgeberische oder administrative Maßnahmen des Gaststaates entwertet werden, ist groß. Dabei beschäftigen vermehrt indirekte, d.h. faktische Enteignungen die Schiedsgerichte. Diese sind besonders komplex, da sie schwierig abzugrenzen sind von zulässigen staatlichen Regulierungsmaßnahmen. Anhand des Referenzgebietes "europäischer Umweltschutz" als einer rechtlich besonders regelungsintensiven Materie wird die Problematik erörtert. Dabei wird vor allem auch auf die europarechtlichen Einflüsse als Folge des Vertrages von Lissabon und auf die diesbezügliche mögliche Ausgestaltung eines Europäischen Muster-Investitionsschutzabkommens eingegangen.
Autorenporträt
Hanna M. E. Schmidt, geboren 1982 in Aachen, studierte von 2003 bis 2008 Rechtswissenschaften in Münster. Nach der Ersten juristischen Prüfung vor dem OLG Hamm arbeitete sie bis 2010 am Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Münster als Wissenschaftliche Mitarbeiterin. In dieser Zeit entstand ihre Dissertation. Seit 2010 befindet sich die Autorin im juristischen Vorbereitungsdienst beim OLG Köln. Das Promotionsvorhaben wurde 2011 abgeschlossen.