Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg (Betriebswirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit untersucht den Fortschritt eines Lieferkettengesetzes in Deutschland. Am 24. April 2013 stürzte der Fabrikkomplex Rana Plaza in Bangladesch ein. Der Unfall kostete nicht nur 1136 Arbeiter*innen das Leben, sondern lenkte auch die globale Aufmerksamkeit auf die vorherrschenden Missstände und fehlenden Arbeitsschutzmaßnahmen in den Fabriken. Das Fehlen von existenzsichernden Löhnen, hoher Arbeitsdruck, sexuelle Belästigung und Missbrauch von Frauen sowie Kinderarbeit in den Fabriken sind nur einige wenige Beispiele, mit denen sich die prekäre Lage der Textilbranche in Asien beschreiben lassen. In diesem Kontext richtete Bundeskanzlerin Angela Merkel die Aufmerksamkeit auf die Verantwortung globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten und fordert effektive Maßnahmen für Prävention, Arbeits- und Menschenrechtsschutz. Gleichzeitig aber versteht sie nachhaltiges und sozialverantwortliches Handeln als Voraussetzung für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Es drängt sich natürlich die Frage auf, was sich seit diesem Unglück und der aussichtsreichen Rede im Juli 2015 tatsächlich geändert hat. Ist es deutschen Unternehmen gelungen, den wirtschaftlichen Erfolg auf der einen Seite und die Wahrung von Menschenrechten auf der anderen Seite in Einklang zu bringen? Schon die erste Annäherung an dieses Thema zeigt deutlich, wie spannungsgeladen die Diskussionen um ein deutsches Lieferkettengesetz sind, die seit Monaten zwischen Politik und Wirtschaft geführt werden. Die viel diskutierte Frage lautet dabei, ob ein solches Gesetz die Ausbeutung gegenüber den Produktionsmitarbeiter:innen überhaupt verhindern kann?
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