Das hinkende Rechtsverhältnis ist im Internationalen Privatrecht ein feststehender Rechtsbegriff. Speziell im Erbrecht ergibt sich dessen Bedeutung aus den Unterschieden in den verschiedenen nationalen, traditionsgebundenen Regelungen und aus der zunehmenden Internationalisierung von Erbfällen. Die Autorin zeigt auf, dass das hinkende Rechtsverhältnis mit der Beurteilung des Falles nur aus der Sicht des Forumstaates zusammenhängt und nicht bloß die rechtsberatende Praxis herausfordert. Sie erörtert den Begriff des hinkenden Rechtsverhältnisses und dessen Entstehen im Erbrecht und unterzieht es einer Bewertung. Schließlich wirft sie die Frage auf, wie diesem Nachlasskonflikt außerhalb der Nachlassplanung begegnet werden kann und stellt Lösungsmöglichkeiten zur Konfliktvermeidung dar.