Aus den Grundprinzipien des deutschen Erbrechts - Gesamtrechtsnachfolge und Vonselbsterwerb - resultiert ein Spannungsverhältnis zwischen dem Interesse der Kreditinstitute an einer rechtssicheren Legitimation einerseits und dem Interesse des oder der Erben an einer kostengünstigen und zügigen Nachlassregulierung andererseits. Hiervon ausgehend entwickelt die Arbeit in methodenreflektierter Anwendung der Grundsätze juristischer Hermeneutik die Antwort des Gesetzes auf die Frage nach den Anforderungen, die an den Nachweis des Erbrechts zu stellen sind. Zu diesem Zweck wird hinter das vom Gesetzgeber Gedachte zurückgegangen und sodann auf Basis der legislativen Wertungen herausgearbeitet, dass das Gesetz in Bezug auf den Schutz des Rechtsverkehrs lückenhaft ist. Aus dieser Erkenntnis wird ein Grundsatz für den Erbnachweis gegenüber Kreditinstituten abgeleitet. Abschließend werden die Grenzen des gewonnenen Grundsatzes aufgezeigt.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno