Antrittserwerb, ipso iure-Erwerb, Erwerb durch staatliche Einweisung in die Erbschaft bzw. deren Besitz und Erwerb über einen Treuhänder: Diese vier Arten des Erbschaftserwerbs waren im klassischen römischen Recht bekannt und sind heute in den europäischen Rechtsordnungen (z.B. Italien, Deutschland, Österreich, England) verbreitet. Die Arbeit untersucht, wie das römische Recht die Entwicklung des Erbschaftserwerbs im Mittelalter beeinflußt hat. Anhand der Literatur der Glossatoren und Kommentatoren wird die Entwicklung des erbrechtlichen Erwerbs für den Zeitraum im 12.-15. Jahrhundert mit Seitenblicken auf England verfolgt. Die stärkste Kontinuität seit der römischen Antike weist der Antrittserwerb auf. Der ipso iure-Erwerb dagegen war beispielsweise im römischen, germanischen und englischen Recht Ausgangspunkt der Entwicklung, so daß sein Fortbestand nicht auf eine Rechtsordnung allein zurückgeführt werden kann.