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Erlässe des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur haben im Schulrecht eine lange Tradition. Seit Jahrhunderten erfolgt Verhaltenssteuerung in diesem Bereich mit ausschließlich verwaltungsintern kundgemachten Akten. Zahlreiche dieser Erlässe berühren die subjektiven Rechte von Normunterworfenen und wirken daher über den verwaltungsinternen Bereich hinaus. Dass diese Praxis rechtsstaatlichen Bedenken begegnet, liegt auf der Hand. Das vorliegende Buch nimmt sich dieser Problematik an und geht der Frage nach, welche Rechtsqualität Erlässen zukommt und wie sie in einem nächsten Schritt…mehr

Produktbeschreibung
Erlässe des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur haben im Schulrecht eine lange Tradition. Seit Jahrhunderten erfolgt Verhaltenssteuerung in diesem Bereich mit ausschließlich verwaltungsintern kundgemachten Akten. Zahlreiche dieser Erlässe berühren die subjektiven Rechte von Normunterworfenen und wirken daher über den verwaltungsinternen Bereich hinaus. Dass diese Praxis rechtsstaatlichen Bedenken begegnet, liegt auf der Hand. Das vorliegende Buch nimmt sich dieser Problematik an und geht der Frage nach, welche Rechtsqualität Erlässen zukommt und wie sie in einem nächsten Schritt in das Rechtsquellensystem der österreichischen Bundesverfassung einzuordnen sind. Der Erlass-Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs und den in der Lehre vertretenen Positionen zu Erlässen wird deshalb hinreichend Platz geschenkt; anhand des Begriffs der Verwaltungsverordnung offenbaren sich auch bald erste Divergenzen. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in der Folge auf konkrete Erlässe des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur übertragen. Dadurch soll für die Adressaten von Erlässen in Zukunft klarer erkennbar sein, ob sie es mit einer Verordnung, einer Weisung oder einem für sie unverbindlichen Akt zu tun haben.