Der Autor befasst sich mit der bislang im norwegischen Recht kaum behandelten Fragestellung des Ersatzes für frustrierte Aufwendungen. Hierbei grenzt er zunächst nach verschiedenen Fallgruppen ab und untersucht diese im Hinblick auf das zwingende Erfordernis eines faktischen Kausalzusammenhangs. Es wird hinterfragt, ob die in Deutschland teilweise vertretene Frustrationstheorie ein taugliches Modell für das norwegische Haftungsrecht abgibt. Zudem werden der Ersatz deliktisch frustrierter Aufwendungen näher beleuchtet und die Schwierigkeiten bei der Ermittlung eines ersatzfähigen Schadens nach norwegischem Recht erläutert. Der Verfasser entwickelt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung einige Leitlinien zur Ermittlung des Frustrationsschadens und illustriert diesen Ansatz anhand zweier abschließender Beispiele.