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Weil das deutsche Recht kein Angehörigenschmerzensgeld anerkennt und die Angehörigen des Unfallopfers nur im Wege der Schockschäden Ersatz für eigene erlittene immaterielle Schäden verlangen konnten, bestand eine Schutzlücke für die Angehörigen, was Deutschland in Europa isolierte. Mit der Einführung des Hinterbliebenengeldes in § 844 Abs. 3 BGB wird die Lücke zwar verkleinert, aber nicht vollständig geschlossen.Im Bereich des Ersatzes der indirekten Kosten durch den unfallbedingten Tod des Opfers besteht ein großer Unterschied zwischen deutschem und chinesischem Recht, weil den Angehörigen…mehr

Produktbeschreibung
Weil das deutsche Recht kein Angehörigenschmerzensgeld anerkennt und die Angehörigen des Unfallopfers nur im Wege der Schockschäden Ersatz für eigene erlittene immaterielle Schäden verlangen konnten, bestand eine Schutzlücke für die Angehörigen, was Deutschland in Europa isolierte. Mit der Einführung des Hinterbliebenengeldes in § 844 Abs. 3 BGB wird die Lücke zwar verkleinert, aber nicht vollständig geschlossen.Im Bereich des Ersatzes der indirekten Kosten durch den unfallbedingten Tod des Opfers besteht ein großer Unterschied zwischen deutschem und chinesischem Recht, weil den Angehörigen des Verstorbenen nach chinesischem Recht das sog. Todesentschädigungsgeld geleistet wird, das sowohl hauptsächlich auf den Ersatz der indirekten Vermögensschäden der Angehörigen als auch auf die Erhöhung des immateriellen Schadensersatzes zielt. Für die Verwirklichung des individuellen Modells des Todesentschädigungsgeldes birgt die neue Entwicklung der künstlichen Intelligenz Potenzial.
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Autorenporträt
Yiyue Wu studierte von 2008 bis 2012 Rechtswissenschaften an der China University of Political Science and Law (CUPL) in Beijing, wo er 2011 das juristische Staatsexamen der Volksrepublik China ablegte. Im Anschluss daran begann er dort mit dem Masterstudium, welches er 2016 abschloss. Von 2014 bis 2015 absolvierte er das LL.M.-Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Juni 2021 erfolgte er die Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit September 2021 ist er Assistent Professor des Chinesisch-Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft (CDIR) an der CUPL.