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Lediglich 11,8 % der Landesfläche von Tirol steht als Dauersiedlungsraum zur Verfügung. Da das Gut "Grund und Boden" in Tirol sohin äußerst knapp ist, erfordert diese stark begrenzte Bodenressource einen entsprechend sparsamen Umgang mit diesem nicht vermehrbaren Gut zur Sicherung des Lebens- und Wirtschaftsraumes der ansässigen Bevölkerung. Es zeichnet sich aber seit längerem eine stark steigende Zahl von Rechtserwerben durch EU-Bürger aus anderen Mitgliedsstaaten ab. Diese Rechtserwerbe unterliegen verschiedenen Beschränkungen und dürfen insbesondere nicht für eine Freizeitwohnsitznutzung…mehr

Produktbeschreibung
Lediglich 11,8 % der Landesfläche von Tirol steht als Dauersiedlungsraum zur Verfügung. Da das Gut "Grund und Boden" in Tirol sohin äußerst knapp ist, erfordert diese stark begrenzte Bodenressource einen entsprechend sparsamen Umgang mit diesem nicht vermehrbaren Gut zur Sicherung des Lebens- und Wirtschaftsraumes der ansässigen Bevölkerung. Es zeichnet sich aber seit längerem eine stark steigende Zahl von Rechtserwerben durch EU-Bürger aus anderen Mitgliedsstaaten ab. Diese Rechtserwerbe unterliegen verschiedenen Beschränkungen und dürfen insbesondere nicht für eine Freizeitwohnsitznutzung verwendet werden, was auch eines der erklärten Ziele des Tiroler Grundverkehrsgesetzes ist.
Autorenporträt
Dr. Bernhard Buchauer ist selbständiger Rechtsanwalt in Kufstein, Tirol. Nach einer Ausbildung zum Touristikkaufmann war er mehrere Jahre in der Fremdenverkehrswirtschaft tätig und studierte dann Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck.