Der Europäische Gerichtshof hat durch seine Urteile nachhaltige Integrationsfortschritte erzielt. Mit seinen Entscheidungen wirkt er in die einzelnen Dimensionen des europäischen Einigungsprozesses hinein. Die Integration wird in der vorliegenden Arbeit in drei Bereiche aufgeteilt: den institutionellen Bereich und die beiden Dimensionen der Schaffung eines gemeinsamen Bewußtseins und der Transaktionen.
Der Autor untersucht in dieser Studie den Einfluß des Gerichtshofs anhand klassischer Urteile. Dabei geht er sowohl auf seine Auslegungsart als auch auf die juristischen und politischen Grenzen seiner Rechtsprechungstätigkeit ein. Neben der zentralen Frage der Herleitung der Rechtsfortbildungsbefugnis ist auf seine eigentliche Kontrollfunktion und auf seine spezifische Rolle in einer dynamischen Rechtsordnung einzugehen. Zum Teil hat diese Judikatur aber erhebliche Kritik in der Literatur und seitens nationaler Politiker erfahren. Ihm wird die Kompetenz zur Rechtsschöpfung abgesprochen und ein Ansehens- und Akzeptanzverlust des Gerichtshofs befürchtet. Bemerkenswert ist deshalb auch sein neues Rollenverständnis, in dem er sich selbst Zurückhaltung auferlegt und mehr auf den Bestand des Erreichten hinwirkt.
Der Autor untersucht in dieser Studie den Einfluß des Gerichtshofs anhand klassischer Urteile. Dabei geht er sowohl auf seine Auslegungsart als auch auf die juristischen und politischen Grenzen seiner Rechtsprechungstätigkeit ein. Neben der zentralen Frage der Herleitung der Rechtsfortbildungsbefugnis ist auf seine eigentliche Kontrollfunktion und auf seine spezifische Rolle in einer dynamischen Rechtsordnung einzugehen. Zum Teil hat diese Judikatur aber erhebliche Kritik in der Literatur und seitens nationaler Politiker erfahren. Ihm wird die Kompetenz zur Rechtsschöpfung abgesprochen und ein Ansehens- und Akzeptanzverlust des Gerichtshofs befürchtet. Bemerkenswert ist deshalb auch sein neues Rollenverständnis, in dem er sich selbst Zurückhaltung auferlegt und mehr auf den Bestand des Erreichten hinwirkt.
»Dem Verfasser ist eine bemerkenswerte Schrift gelungen. Sie verbindet juristische und politikwissenschaftliche Züge der Rolle des Gerichtshofs im Integrationsprozeß. [...] Ausführungen und Belege sind knapp gehalten, ohne daß dem Verfasser Oberflächlichkeit vorzuwerfen ist. [...] Der Kritik am Wirken des Gerichtshofs trägt er Rechnung, ohne dabei das legitime Eintreten für die Belange der Integration zu vernachlässigen, wie sie in den Gemeinschaftsverträgen niedergelegt sind. Eine empfehlenswerte Lektüre!«
Prof. Dr. Manfred Zuleeg, in: Juristenzeitung, 18/1998
Prof. Dr. Manfred Zuleeg, in: Juristenzeitung, 18/1998