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Das Buch nimmt die aktuelle Kritik am EGMR zum Anlass, die Grundsatzfrage zu stellen, welche Rolle dieser gegenüber dem demokratisch-rechtsstaatlichen Entscheidungsprozess seiner Vertragsstaaten einnehmen sollte. Denn die Kritik an der Legitimität des Gerichtshofs, die momentan im Vereinigten Königreich am drastischsten formuliert wird, wirft berechtigte demokratietheoretische Frage auf und ist ernst zu nehmen. Neben einer detaillierten rechtstheoretischen und -methodischen Bewertung der Rechtsprechung wird die Kritik auch aus staatstheoretischer Sicht behandelt. Hierbei werden jeweils…mehr

Produktbeschreibung
Das Buch nimmt die aktuelle Kritik am EGMR zum Anlass, die Grundsatzfrage zu stellen, welche Rolle dieser gegenüber dem demokratisch-rechtsstaatlichen Entscheidungsprozess seiner Vertragsstaaten einnehmen sollte. Denn die Kritik an der Legitimität des Gerichtshofs, die momentan im Vereinigten Königreich am drastischsten formuliert wird, wirft berechtigte demokratietheoretische Frage auf und ist ernst zu nehmen. Neben einer detaillierten rechtstheoretischen und -methodischen Bewertung der Rechtsprechung wird die Kritik auch aus staatstheoretischer Sicht behandelt. Hierbei werden jeweils interdisziplinär Erkenntnisse der Philosophie sowie der Sprach- und Politikwissenschaften herangezogen. Nach einer ausführlichen Analyse anhand der Wiener Vertragsrechtskonvention werden objektivistische Auslegungsansätze (wie original meaning oder positivisme sociologique) erörtert und zurückgewiesen. Die Kontrolle der Einhaltung prä-existenterNormen ist als alleiniges Erklärungs- und Rechtfertigungsmodell jedenfalls defizitär. Aufgabe des Gerichtshofs ist es auch, den demokratisch-rechtsstaatlichen Entscheidungsdiskurs an seine korrekte Funktionsweise zu binden, seine normative Rationalität sicherzustellen sowie hierfür die Tatsachengrundlage zu prüfen. Hierbei kommt der margin of appreciation und dem sie maßgeblich bestimmenden Faktor der Legitimität der kontrollierten Entscheidung besondere Bedeutung zu. Sie verhindert ihrerseits, dass der Gerichtshof aus seiner Rolle fällt, die darin besteht, als Wächter dieses Diskurses einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Institutionen demokratischer Rechtsstaaten ihrer Rolle entsprechen.