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In seiner im Juni 2001 gehaltenen Abschiedsvorlesung an der Universität St. Gallen nähert sich Peter Häberle, Professor am Lehrstuhl für öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Kirchenrecht an der Universität Bayreuth, Professor im Ruhestand für Rechtsphilosophie an der Universität St. Gallen und Ehrensenator der Universität St. Gallen dem Europäischen Juristen. Die Diskussionen um das für und wider einer Europäischen Verfassung, den Erlass der Grundrechtecharta der EU, die Angst vor dem Verlust der nationalen Identitäten und den Fall Österreich bilden den aktuellen Rahmen, in dem sich diese…mehr

Produktbeschreibung
In seiner im Juni 2001 gehaltenen Abschiedsvorlesung an der Universität St. Gallen nähert sich Peter Häberle, Professor am Lehrstuhl für öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Kirchenrecht an der Universität Bayreuth, Professor im Ruhestand für Rechtsphilosophie an der Universität St. Gallen und Ehrensenator der Universität St. Gallen dem Europäischen Juristen. Die Diskussionen um das für und wider einer Europäischen Verfassung, den Erlass der Grundrechtecharta der EU, die Angst vor dem Verlust der nationalen Identitäten und den Fall Österreich bilden den aktuellen Rahmen, in dem sich diese Untersuchung bewegt. Der Autor leitet zunächst ein Europaverständnis her, welches er danach in den verschiedensten Rechtstexten auf nationaler, wie auf übernationaler/gemeineuropäischer Ebene wiederfindet. Diesen Grundlagen fehlt es über weite Strecken aber noch an einer entsprechenden europäischen Öffentlichkeit, die der weiteren Entwicklung als Resonanzboden dienen könnte. Dies ist ein Aspekt in welchem sich der europäische Jurist hervortun kann und soll. Die Konturen einer europäischen Rechtskultur werden anhand von sechs Merkmalen beschrieben. Dieser Rechtskultur droht von vielerlei Seiten Gefahr; als Beispiele seien die Ökonomisierung des Denkens und die Sprachenfrage genannt. Gleichzeitig wird aber davor gewarnt, der Faszinationskraft der Europaidee kritiklos zu erliegen. Letztlich handelt es sich bei der Entwicklung des europäischen Juristen um ein Ausbildungs- und Bildungsproblem, welches die Universitäten und die Wissenschaftlergemeinden schon heute fordert und auch in Zukunft fordern wird. Erfüllen können sie diese Forderung durch Kooperationen, durch gemeinsame Tagungen etc. J. Ortega y Gasset schrieb schon 1929: Machten wir heute eine Bilanz unseres geistigen Besitzes [.], so würde sich herausstellen, dass das meiste davon nicht unserem jeweiligen Vaterland, sondern dem gemeinsamen europäischen Fundus entstammt. In uns allen überwiegt der Europäer bei weitem den Deutschen, Spanier, Franzosen. Macht man sich dies bewußt, so wird Europa eine Seele gegeben, wie dies J. Delors verlangt hat.