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Rechtsvergleichende Argumentation ist in den Urteilsbegründungen des EGMR gängige Praxis - mit dem europäischen Konsens hat der Gerichtshof sogar eine eigene Rechtsfigur für die rechtsvergleichende Auslegung und Anwendung der EMRK etabliert. Diese Arbeit fragt nach der Rolle internationalen Soft Laws in diesem Zusammenhang. Im Wege einer umfangreichen empirischen Urteilsuntersuchung ermittelt sie am Beispiel rechtsunverbindlicher Europaratsdokumente, in welchen Anwendungsbereichen und methodischen Zusammenhängen der EGMR Soft Law berücksichtigt, und welchen Stellenwert es hier jeweils…mehr

Produktbeschreibung
Rechtsvergleichende Argumentation ist in den Urteilsbegründungen des EGMR gängige Praxis - mit dem europäischen Konsens hat der Gerichtshof sogar eine eigene Rechtsfigur für die rechtsvergleichende Auslegung und Anwendung der EMRK etabliert. Diese Arbeit fragt nach der Rolle internationalen Soft Laws in diesem Zusammenhang. Im Wege einer umfangreichen empirischen Urteilsuntersuchung ermittelt sie am Beispiel rechtsunverbindlicher Europaratsdokumente, in welchen Anwendungsbereichen und methodischen Zusammenhängen der EGMR Soft Law berücksichtigt, und welchen Stellenwert es hier jeweils einnimmt. Dabei wird vor allem dessen Bedeutung bei der Ermittlung eines europäischen Konsenses in den Blick genommen. Anschließend ordnet die Autorin die Rechtsfigur des europäischen Konsenses in die Grundlagen rechtsvergleichender Methodik ein und unterbreitet unter Berücksichtigung der im Rahmen der empirischen Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse Vorschläge für eine strukturierte Konsens-Ermittlung.
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Autorenporträt
Frederike Maaß studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und der Université de Caen Basse-Normandie in Frankreich mit dem Schwerpunkt »Internationales und europäisches öffentliches Recht«. Nach dem Studium promovierte sie an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen und arbeitete währenddessen als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Allgemeine Staatslehre und Politische Wissenschaften. Seit Oktober 2019 ist sie Referendarin am OLG Hamburg.