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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Deutsches- und Europäisches Staats- und Verfassungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges sollten in Europa durch die Verflechtung der vitalen Interessen der europäischen Staaten und durch die Abgabe nationalstaatlicher Hoheitsrechte an europäische Institutionen wirtschaftliche Krisen, Kriegsgefahr und Hegemonialstreben einzelner Mächte verhindert werden. Eine…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Deutsches- und Europäisches Staats- und Verfassungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges sollten in Europa durch die Verflechtung der vitalen Interessen der europäischen Staaten und durch die Abgabe nationalstaatlicher Hoheitsrechte an europäische Institutionen wirtschaftliche Krisen, Kriegsgefahr und Hegemonialstreben einzelner Mächte verhindert werden. Eine weitere wichtige Zielsetzung bestand in der Sicherung des Gemeinwohls durch starke kontinuierliche europäische Institutionen. Die vertraglichen Grundlagen für die innereuropäische Kooperation wurden später erheblich erweitert und vertieft, insbesondere im Bereich der Währungs- und Geldpolitik. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen tritt derzeit immer deutlicher die Frage in den Vordergrund, welches Selbstverständnis, welche Rechtsform und Ausgestaltung und welche Art vertraglicher Grundlagen diese Kooperationsform letztendlich annehmen soll. Es besteht weitgehend Einigkeit in juristischer und politischer Literatur, dass die darüber hinaus bestehenden innereuropäischen und außenpolitischen Herausforderungen auf Basis der aktuellen Verträge nicht bewältigt werden können und dass die auf die Verträge von Amsterdam und Nizza gerichteten Hoffnungen in wesentlichen Punkten nicht erfüllt worden sind. Die sich daraus ergebenden "left-overs" von Nizza sollen auf einer Regierungskonferenz 2004 behandelt werden, die durch einen Europäischen Verfassungskonvent, eingesetzt durch den Europäischen Rat von Laeken mit Be- schluss vom 14./15.12.2001, vorbereitet wird.Die Europäische Verfassungsdebatte ist vielschichtig. Das Thema der vorliegenden Arbeit legt den Fokus auf juristische Fragestellungen. Nach einer Klärung des Begriffes "Verfassung" hin zu einer vom Staatsbegriff unabhängigen Verfassungsdefinition, werden die wichtigsten Strömungen der aktuellen Verfassungsdebatte dargestellt. Es wird untersucht, welche Verfassungskriterien an eine "Europäische Verfassung" angelegt werden müssten, ob Europa bereits eine Verfassung hat und ob bzw. welche Verfassungsdefizite bestehen. Die Vorschläge des Europäischen Verfassungskonvents werden in den Kontext der aktuellen Debatte eingeordnet. Es wird analysiert, ob sie geeignet sind, die Defizite zu beheben bzw. ob sich Risiken dahingehend ergeben, dass andere Verfassungsmerkmale durch die Umsetzung dieser Vorschläge geschädigt werden könnten.
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