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Ziel dieses Buches ist es, die Rechtsprechung des EuGH zu der Frage der Auslegung des Begriffes der "individuellen Betroffenheit" in Art. 230 IV EGV zu hinterfragen und Möglichkeiten aufzuzeigen, welche nicht nur für, sondern gerade gegen die Argumentation des EuGH angeführt werden können. So wird gezeigt, daß sein Verständnis nicht so zwingend ist, wie es sich aus den einschlägigen Urteilsbegründungen der Jahre 2002 und 2004 ergibt. Um diese Möglichkeit aufzuzeigen, wird rechtsvergleichend der Inhalt des Grundsatzes des effektiven Rechtsschutzes ermittelt. Im Anschluß daran wird die Frage…mehr

Produktbeschreibung
Ziel dieses Buches ist es, die Rechtsprechung des EuGH zu der Frage der Auslegung des Begriffes der "individuellen Betroffenheit" in Art. 230 IV EGV zu hinterfragen und Möglichkeiten aufzuzeigen, welche nicht nur für, sondern gerade gegen die Argumentation des EuGH angeführt werden können. So wird gezeigt, daß sein Verständnis nicht so zwingend ist, wie es sich aus den einschlägigen Urteilsbegründungen der Jahre 2002 und 2004 ergibt. Um diese Möglichkeit aufzuzeigen, wird rechtsvergleichend der Inhalt des Grundsatzes des effektiven Rechtsschutzes ermittelt. Im Anschluß daran wird die Frage untersucht, auf welche Aspekte die nicht vorgenommene Erweiterung des Individualrechtsschutzes gestützt werden kann, worin die Rechtsprechungsgewalt ihre Grenzen findet. Hierauf aufbauend befaßt sich die Untersuchung sodann mit der Fragestellung, ob es nicht mitunter auch Aspekte gibt, aufgrund derer sogar eine Rechtspflicht des EuGH zum Überdenken seiner Rechtsprechung gestützt werden könnte. Zum Schluß wird kurz dargelegt, warum eine isolierte Lösung für einen Mitgliedstaat als nicht gewinnbringend erscheint.
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Autorenporträt
Die Autorin: Christina Weber, geboren 1979 in Haan, studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, wo sie 2003 ihr Erstes Staatsexamen ablegte. Im Anschluß daran erfolgte die Promotion als Fortsetzung ihres Studienschwerpunktes im Europarecht. Diese wurde 2007 mit der Disputation abgeschlossen. Parallel dazu absolvierte die Autorin von 2005 bis 2007 das Rechtsreferendariat am LG Wuppertal mit einem steuerrechtlichen Schwerpunkt.