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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Fachbereich Jura - Steuerrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachfolgende Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Einordnung des faktischen Geschäftsführers anhand von oberer und höchster Rechtsprechung. Die aufzuzeigenden Urteile haben ebenso (steuer)strafrechtliche und zivilrechtliche Bezüge. Diese detaillierte zivilrechtliche Einordnung spielt letztlich für die strafrechtliche Zuordnung von Wirtschaftsstraftaten eine fundamentale Rolle. Daher ist eine solche Auseinandersetzung im Ergebnis urteilsentscheidend. Die folgende Arbeit zeigt zudem die…mehr

Produktbeschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Fachbereich Jura - Steuerrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachfolgende Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Einordnung des faktischen Geschäftsführers anhand von oberer und höchster Rechtsprechung. Die aufzuzeigenden Urteile haben ebenso (steuer)strafrechtliche und zivilrechtliche Bezüge. Diese detaillierte zivilrechtliche Einordnung spielt letztlich für die strafrechtliche Zuordnung von Wirtschaftsstraftaten eine fundamentale Rolle. Daher ist eine solche Auseinandersetzung im Ergebnis urteilsentscheidend. Die folgende Arbeit zeigt zudem die Einheit der deutschen Rechtsordnung auf, denn es liegt ein Einklang zwischen dem Zivilrecht, dem Strafrecht und dem öffentlichen Recht (Steuerrecht) vor. Im Fokus steht die Frage - wann eine Person als faktischer Geschäftsführer anzusehen ist. Hierüber gibt es verschiedene Ansätze. Daher liegt ein dünner juristischer Faden zwischen bspw. einer Handlungsvollmacht oder dem strafrechtlich relevanten faktischen Geschäftsführer. Der Aufsatz zeigt drei verschiedene Ansätze auf und führt diese zu einem argumentativen Resümee. Im vorliegenden Fall war die Revisionsbegründung auch auf die folgenden Ausführungen gestützt, denn die Finanzbehörde, die Staatsanwaltschaft und schlussendlich die Kammer unterstellten die faktische Geschäftsführung mit wenigen Sätzen.
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Autorenporträt
Clemens Johannes Eydt ist ein deutscher Rechtsanwalt und Ökonom. Er wurde in Halle/Saale geboren, wo er auch sein Abitur ablegte. Nach einer kaufmännischen Ausbildung war er mehrere Jahre selbstständig. Er studierte Wirtschafts-und Rechtswissenschaften in Dresden, dieses Studium schloss er mit einem Bachelor (LL.B.) ab. Anschließend begann er ein Studium der klassischen Rechtswissenschaften in Leipzig. Dieses Studium beendete er mit dem ersten juristischen Staatsexamen. Sein Prädikatsexamen erreichte er bereits nach dem 8 Fachsemester. Überdies wurde ihm der akademische Grad des Diplom-Juristen (Dipl.jur.) verliehen. Sein Studienschwerpunkt war das Unternehmens-und Steuerrecht. Sein anschließendes Rechtsreferendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichtes Dresden. Das zweite juristische Staatsexamen (Ass.jur. / Volljurist) wurde in Dresden - ebenfalls mit Prädikat - abgelegt. Er arbeitete unter anderem im Landgericht Leipzig und im sächsischem Finanzgericht. Darüber hinaus arbeitete er in einer namhaften, überörtlichen Rechtsanwaltskanzlei an der Schnittstelle zwischen dem Zivil-und Steuerrecht. Ferner war er mehrere Jahre im Notariat von Prof. Dr. Heribert Heckschen im Bereich Zwangsvollstreckung und des Wirtschaftsrecht tätig. Er arbeitet als Rechtsanwalt und Dozent. Juristisch ist er in den Gebieten des Zivil-und Steuerrechtes tätig. Er arbeitet zudem im Erb-und Unternehmensrecht.