Der Risikofaktor Mensch hat technische Faktoren in den letzten beiden Jahrzehnten als Hauptrisikoquelle abgelöst. Die Schadensursachen beim Umgang mit komplexen Technologien reichen dabei vom individuellen menschlichen Versagen bis hin zu wissenschaftlichen Kenntnisdefiziten. Mit den traditionellen prognosegestützten Rechtsbegriffen der Gefahrenabwehr und Vorsorge sind durch menschliches Fehlverhalten überraschend auftretende Schadensverläufe kaum zu erfassen. Anhand des Gentechnikrechts werden die Probleme des sicherheitsrechtlichen Instrumentariums beschrieben und versucht, Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.…mehr
Der Risikofaktor Mensch hat technische Faktoren in den letzten beiden Jahrzehnten als Hauptrisikoquelle abgelöst. Die Schadensursachen beim Umgang mit komplexen Technologien reichen dabei vom individuellen menschlichen Versagen bis hin zu wissenschaftlichen Kenntnisdefiziten. Mit den traditionellen prognosegestützten Rechtsbegriffen der Gefahrenabwehr und Vorsorge sind durch menschliches Fehlverhalten überraschend auftretende Schadensverläufe kaum zu erfassen. Anhand des Gentechnikrechts werden die Probleme des sicherheitsrechtlichen Instrumentariums beschrieben und versucht, Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
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Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter dem Grundgesetz 18