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»Tür aufgebrochen. Zollfahndung Lindau.« Mit diesen knappen Worten beschreibt Cornelius Gurlitt die dramatischen Ereignisse vom 28. Februar 2012, als Zollbeamte in seine Münchner Wohnung eindringen und seine Sammlung aus über 1500 Kunstwerken beschlagnahmen - eine Aktion, die später als »Schwabinger Kunstfund« Eingang in die Medien findet und weltweit für Schlagzeilen sorgt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Bei den Bildern, die Gurlitts Vater Hildebrand im Dritten Reich erworben hat - darunter sind Kunstwerke von u.a. Paul Cézanne, Édouard Manet, Claude Monet und Henri Matisse sowie Ernst…mehr

Produktbeschreibung
»Tür aufgebrochen. Zollfahndung Lindau.« Mit diesen knappen Worten beschreibt Cornelius Gurlitt die dramatischen Ereignisse vom 28. Februar 2012, als Zollbeamte in seine Münchner Wohnung eindringen und seine Sammlung aus über 1500 Kunstwerken beschlagnahmen - eine Aktion, die später als »Schwabinger Kunstfund« Eingang in die Medien findet und weltweit für Schlagzeilen sorgt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Bei den Bildern, die Gurlitts Vater Hildebrand im Dritten Reich erworben hat - darunter sind Kunstwerke von u.a. Paul Cézanne, Édouard Manet, Claude Monet und Henri Matisse sowie Ernst Ludwig Kirchner, Karl Schmidt Rottluff, Emil Nolde, Franz Marc und Max Beckmann im Wert von hundert Millionen Euro -, soll es sich größtenteils um NS-Raubkunst handeln. Doch die Wahrheit sieht anders aus. Maurice Philip Remy hat den Fall Gurlitt in jahrelanger Recherche aufgearbeitet, den kompletten Nachlass Hildebrand Gurlitts gesichtet und als Quelle herangezogen. In diesem Buch präsentierter seine Ergebnisse: Remy entwirft ein Generationen umspannendes Porträt einer Familie mit ihren Licht- und Schattenseiten. Der leidenschaftliche Kunsthändler Hildebrand Gurlitt war sicher kein Nazi und Kunsträuber. Der Vorwurf, er habe sich an der Not der jüdischen Mitbürger bereichert und Kunstwerke für Parteigrößen der NSDAP besorgt, ist mit Remys Buch nicht mehr aufrechtzuerhalten. In diesem Licht wird die Verfolgung seines Sohnes Cornelius Gurlitt durch die Behörden zu krassem Unrecht. Remy weist auf der Basis der Ermittlungsakten nach, dass die Durchsuchung der Wohnung Gurlitts in Schwabing und die Beschlagnahmung der Sammlung rechtswidrig war. Und er zeigt auf, wie die Politik in Berlin diesen Skandal jahrelang verschleppt und verschwiegen hat, um von den eigenen Versäumnissen abzulenken.
Autorenporträt
Maurice Philip Remy, geb. 1962 in München, ist Dokumentarfilmer und Sachbuchautor. Er studierte Kommunikationswissenschaften und war als freier Journalist unter anderem für den Stern und Die Zeit tätig. Viele Jahre arbeitete er eng mit Guido Knopp von der Redaktion Zeitgeschichte des ZDF zusammen. Zu seinen wichtigsten Arbeiten zählt die sechsteilige Serie über den Holocaust, die er im Jahr 2000 realisierte und die weltweit ausgestrahlt wurde. Bekannt machten ihn aber auch Dokumentarserien und Bücher, beispielsweise über das Bernsteinzimmer, den 'Mythos Rommel', die 'Offiziere gegen Hitler', sowie das vielfach ausgezeichnete Drehbuch für den ARD-Spielfilm 'Mogadischu'. In seinen Arbeiten vertritt Remy auf der Basis aufwendiger Recherchen immer wieder auch unbequeme Thesen. So behauptete er bereits im März 2014 in einem Dokumentarfilm über die Gurlitt-Affäre für ARTE, dass sich in der Sammlung nicht mehr als ein Dutzend Raubkunstbilder befänden. Die Ergebnisse der Task Force vom Januar 2016 haben ihn vollauf bestätigt. Jetzt legt Remy, der Cornelius Gurlitt noch persönlich kennengelernt hat, das Ergebnis seiner dreijährigen Recherche zum Fall Gurlitt in einem beeindruckenden Buch vor.
Rezensionen

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 27.10.2017

Die Ungerupften
Ein neues Buch enthüllt, wie Zoll, Staatsanwaltschaft und Justiz auf der Suche nach NS-Raubkunst den fälschlich beschuldigten Cornelius Gurlitt beraubten
Seit den Hitler-Tagebüchern, die sich dann als Fälschung herausstellten, seit 1983 also, hat keine Nachricht dieser Art mehr ein solches Aufsehen erregt: Am 3. November 2013 erschien in der Online-Ausgabe des Focus erstmals die spektakuläre Geschichte, die von Cornelius Gurlitt und seiner Bildersammlung handelte; diese Bildersammlung wurde dort als „Nazi-Schatz“ bezeichnet. 1500 Kunstwerke seien, so hieß es, „aufgetaucht“ und „gerettet“ worden.
Auf dem Titel platzierte das Magazin Hitler vor einigen Gemälden; ein Wert der sichergestellten Bilder von über einer Milliarde Euro wurde in den Raum gestellt. Dieser Schatz, so hieß es, bestehe aus Bildern, die einst von den Nazis „als ‚entartet‘ beschlagnahmt oder jüdischen Sammlern geraubt“ worden seien. Die Nachricht ging als Sensation um die Welt. Es setzte eine heftige Diskussion ein über den Umgang mit Raubkunst in Deutschland.
Wer den Fall Gurlitt studiert, ist hin- und hergerissen zwischen Recht und Moral. Dieser Fall handelt davon, wie Zoll, Staatsanwaltschaft und Justiz mittels der Konstruktion falscher steuerrechtlicher Vorwürfe gegen Cornelius Gurlitt auf Werte zugriffen und diese festhielten, die die angebliche Steuerschuld um das Zigtausendfache überstiegen. Er handelt davon, wie auch solche Bilder zwei Jahre lang beschlagnahmt blieben, die unzweifelhaft im unanfechtbaren Eigentum von Cornelius Gurlitt standen. Der Fall Gurlitt handelt von einem furchtbaren Ermittlungs- und Beschlagnahmeexzess, der aber zu einer fruchtbaren und notwendigen umfassenden Diskussion über den Umgang mit Raubkunst führte.
Am Montag erscheint, 669 Seiten dick, ein kundiges Buch des Kunsthistorikers Maurice Philip Remy: „Der Fall Gurlitt. Die wahre Geschichte über Deutschlands größten Kunstskandal“. Es ist ein Buch, das erstens dem verschrobenen alten Herrn Gurlitt und zweitens dem Recht zugeneigt ist. Cornelius Gurlitt war bei der Beschlagnahme seiner Bilder 80 Jahre alt. Er wurde, so kann man es sehen und so legt es das Buch nahe, von den Ermittlungen gegen ihn in den Tod getrieben. Und diese Ermittlungen waren, so muss man es sehen, wenn man die Dokumente dieses Verfahrens kennt, rechtlich suspekt. Das Buch zitiert aus diesen Dokumenten. Es ergibt sich: Die Verdachtsmomente gegen Gurlitt waren weit hergeholt, sie bestanden nicht aus Erkenntnissen, sondern aus Vermutungen und aus dem verständlichen Wunsch, einen Schlag gegen den Handel mit NS-Raubkunst zu führen; mit einem solchen Handel aber hatte Gurlitt nichts zu tun.
Das Buch von Remy versucht nun, dem kauzigen alten Gurlitt und dessen 1956 verstorbenem Vater, dem Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Das ist angesichts des Gegenstandes ein schwieriges Unterfangen: Es geht, jedenfalls teilweise, um Bilder, die die unsichtbaren Spuren von Nazi-Verbrechen tragen – und die Hildebrand Gurlitt seinem Sohn Cornelius vererbt hat. Ein Teil der bei Cornelius Gurlitt sichergestellten Bilder waren einst Gegenstand von Gier, von Hab- und Raffsucht gewesen; dieser Makel bleibt haften, selbst wenn an den Bildern wirksam neues Eigentum erworben wurde. Wie es derzeit aussieht, war der NS-vergiftete Anteil an der Sammlung aber klein. Bis heute wurden sechs Kunstwerke aus der Sammlung Gurlitt als Raubkunst identifiziert, eines davon, ein Frauenporträt des französischen Malers Thomas Couture, erst am Mittwoch. Der Eindruck, es handele sich bei der Sammlung Gurlitt um einen Nazi-Schatz, also „quasi eine Anhäufung von Raubkunst“, so Remy, „wird von den Fakten nicht gestützt“.
Wie auch immer: Gurlitt hat Bilder geerbt, nicht eine strafrechtliche Schuld, die womöglich daran klebt. Gleichwohl ist die Moral auf Seiten eines jeden, der die Fakten nach Jahrzehnten aufzuklären trachtet – die Moral ist also auch aufseiten eines Zollamtsrats und eines Staatsanwalts, die sich um Gurlitts Eigentum an den Bildern wenig kümmerten und auch nicht um das Recht, das dieses Eigentum schützt. Für die Ermittler heiligte der Zweck die Mittel. Sie wähnten sich offenbar auf der Spur von organisierter Kriminalität, die im großen Stil US-Raubkunst verkaufte.
An dieser Vermutung war nichts, absolut nichts; aber weil der alte Herr kauzig war und sein Verhalten den Ermittlern „äußerst konspirativ“ vorkam, wurde das Haus, in dem er in München wohnte, von zeitweise bis zu fünf Kameras überwacht. Je weniger Anhaltspunkte für Straftaten man hatte, umso intensiver wurde ermittelt, um doch noch solche Anhaltspunkte zu finden – dazu gehörte zuletzt auch die weltweite Veröffentlichung der bei ihm beschlagnahmten Bilder.
„Gurlitt wurde“, so schreibt Remy, „ein buchstäblich aus der Luft gegriffenes Vergehen zur Last gelegt. Für die Amtsrichterin aus Augsburg blieb das ohne Folgen, für Gurlitt wurde daraus eine Katastrophe.“ Der einzig greifbare Vorwurf in dem Strafverfahren bestand darin, dass der Beschuldigte bei der Rückreise von der Schweiz nach Deutschland 9000 Euro aus vermeintlich unklaren Geschäften bei sich geführt hatte. Das war und ist zwar nicht strafbar, die Ermittler machten aber daraus einen wackeligen Verdacht einer „Verkürzung der Einfuhrumsatzsteuer“.
Das heißt: Man ging ohne weitere Anhaltspunkte davon aus, dass Gurlitt Bilder aus der Schweiz nach Deutschland bringt und verkauft. Der von der Staatsanwaltschaft Augsburg auf dieser Basis beantragte und vom Amtsgericht Augsburg verfügte Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss gegen Cornelius Gurlitt vom September 2011 war entsprechend dünn und dürftig, unschlüssig und an der Grenze zur völligen juristischen Haltlosigkeit.
Die Durchführung des gesamten Verfahrens geriet tölpelhaft. Der Umgang der Behörden mit den Bildern, die sich über zwei Jahre in amtlicher Verwahrung befanden, blieb verantwortungsarm; und das Ende des Verfahrens war kläglich: Die Behörden versuchten, sich auf Schweinchen-Schlau-Weise aus dem Verfahren herauszuschleichen, indem sie Gurlitt beknieten, seine Bilder einer Stiftung anzuvertrauen.
Der Tod Gurlitts am 6. April 2014 erlöste nicht nur diesen Mann, der die Welt nicht mehr verstand. Dieser Tod erlöste auch die immer nervöseren Ermittler. Wäre Gurlitt nicht gestorben – der Fall hätte in einen gewaltigen Amtshaftungs- und Schadenersatzprozess münden können. Nun aber war die Gefahr gebannt. Das Verfahren wurde eingestellt, die Beschlagnahme der Bilder wurde aufgehoben. Als Erbin der Bilder hatte Gurlitt in seinem Testament noch völlig überraschend das Kunstmuseum in Bern eingesetzt.
Dort wird nun am 2. November, am Tag Allerseelen also, eine große Ausstellung mit Gurlitts Kunstwerken eröffnet – allerdings nur mit den Kunstwerken, bei denen das Eigentum Gurlitts ohne jeden Zweifel feststeht. Die Bilder, bei denen das nicht so klar ist, werden ab dem 3. November in der Bundeskunsthalle in Bonn ausgestellt; die Bundeskunsthalle fungiert also hier als eine Art künstlerische Bad Bank. Die Doppelausstellung in Deutschland und der Schweiz hat den Titel: „Bestandsaufnahme Gurlitt. ‚Entartete Kunst‘: Beschlagnahmt und verkauft“.
Was ist nun die Erklärung für die Gesamtinszenierung des Falls Gurlitts inklusive der spektakelhaften Weise, mit der er öffentlich präsentiert wurde? Remy geht in seinem Buch davon aus, dass „der Hype um Cornelius Gurlitt und die bei ihm beschlagnahmte Sammlung seines Vaters von den Verantwortlichen instrumentalisiert wurde, um von den eigenen Versäumnissen abzulenken“.
Remy meint vor allem die Versäumnisse der deutschen Museen, die ihre Bestände in der NS-Zeit mit staatlicher Unterstützung systematisch aus den Sammlungen verfolgter Juden aufgestockt hatten; sie seien nämlich „ihren Verpflichtungen zur Aufklärung auch 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs allenfalls ansatzweise nachgekommen“. Es sei Hildebrand Gurlitt nun „zum Paradebeispiel eines skrupellosen NS-Kunsthändlers hochgejazzt“ worden – „obwohl ihm im Gegensatz etwa zu jenen Museumsdirektoren, Kunsthändlern und Sachverständigen, die sich ab 1939 bei der Erfassung des Kunstbesitzes der drangsalierten Juden oft genug aus eigenem Interesse zu Komplizen des Raubzugs gemacht hatten, in keinem der bis heute bekannten Raubkunstfälle eine ähnlich aktive Rolle nachzuweisen ist“.
Das mag schon auch sein. Die näherliegende Erklärung ist eine andere. Die Vorgesetzten der Gurlitt-Ermittler in Augsburg erkannten spätestens im Sommer 2013 – da befanden sich die Kunstwerke schon seit eineinhalb Jahren in staatlicher Verwahrung –, dass man sich völlig verrannt hatte. Bei dieser Erkenntnis mag eine Spezialistentagung zur Organisierten Kriminalität, Ende Juli 2013 im früheren Richterheim Fischbachau, nahe dem Schliersee gelegen, eine Rolle gespielt haben.
In diesem Richterheim, das jetzt „Aurachhof“ heißt, wurden die Polizeipräsidenten und Leitenden Oberstaatsanwälte aus dem Großraum München über das Cornelius-Gurlitt-Verfahren informiert – und sie reagierten zum Teil skeptisch. Sie hielten den Zugriff auf die Bilder für
„skurril“ und „unverhältnismäßig“ – und der eine oder andere prophezeite, dass man die Bilder wieder an Gurlitt werde zurückgeben müssen. Von einem „schrägen Ermittlungsansatz“ war am Rande der Tagung die Rede und davon, dass das Verfahren „hinten und vorn“ problematisch sei.
Im bayerischen Justizministerium wurde sodann die Devise ausgegeben, es sei das Gebot der Stunde, aus der Malaise einigermaßen ungerupft wieder herauszukommen. Zur Strategie des ungerupften Herauskommens dürfte es gehört haben, die bei Gurlitt beschlagnahmten Kunstwerke in toto als „Nazi-Schatz“ zu deklarieren und einschlägige Veröffentlichungen zu befördern. Das hat funktioniert. Angesichts der weltweiten Erregung über den Fund (der ja kein Fund, sondern eine suspekte Beschlagnahme gewesen war), geriet das juristische Desaster zur Marginalie.
HERIBERT PRANTL
Maurice Philip Remy: Der Fall Gurlitt. Die wahre Geschichte über Deutschlands größten Kunstskandal. Europa Verlag, Berlin 2017. 669 Seiten, 35 Euro.
Ein furchtbbarer
Ermittlungsexzess, der zu
fruchtbaren Diskussionen führte
Die Doppelausstellung der
Gurlitt-Bilder eröffnet nächste
Woche in Bern und in Bonn
Wie sich die Justiz heillos
verrannte und wie es ihr glückte,
trotzdem unbehelligt zu bleiben
Cornelius Gurlitt hatte auch selbst künstlerische Ambitionen, wie dieses bemerkenswerte Selbstporträt von 1955 zeigt.
Abb.: aus dem besprochenen Band
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"Anhand des erhaltenen Materials zur Familie, zur Kunstsammlung und zum Kunsthandel von Hildebrand Gurlitt belegt der Journalist und Dokumentarproduzent, dass die Einordnung des Falls Gurlitt als größten Raubkunstfund durch die Behörden unzutreffend ist." Der Evangelische Buchberater, 02/2018, S. 146 "Zusammenfassend kann gesagt werden, dass zukünftige Forschungen zu Hildebrand und Cornelius Gurlitt an diesem Buch definitiv nicht vorbeikommen werden." Düsseldorfer Jahrbuch (Beiträge zur Geschichte des Niederrheins), 88. Band, 2018, S. 369-372. " Für mich ist dieses Buch eines der wichtigsten der letzten Jahre." "Remy sichtete Ermittlungsakten, den Nachlass Gurlitts sowie Behördenkorrespondenzen. Und er führte eine Unzahl von Gesprächen mit damals Beteiligten. Sein Buch ist zum größten Teil aus den Quellen gearbeitet. Das verleiht ihm Gewicht." DIE ZEIT (www.zeit.de), 01.11.2017 "Cornelius Gurlitt "wurde, so kann man es sehen und so legt es das Buch nahe, von den Ermittlungen gegen ihn in den Tod getrieben."" Süddeutsche Zeitung, S.9, 27.10.2017 "Maurice Philip Remys «Der Fall Gurlitt»: Spannende Lektüre und eine scharfe Kritik." Basler Zeitung (www.bazonline.ch), 02.11.2017