Das französische Zivilgesetzbuch von 1804, das von Kamerun weitgehend übernommen wurde, machte die Ursache zu einer der Bedingungen für die Gültigkeit eines Vertrags. Dies geht aus der Analyse der Rechtsprechung hervor. Im allgemeinen Vertragsrecht ist der Begriff des Grundes, des rechtmäßigen Grundes, ein entscheidender Faktor für den Abschluss von Verträgen. Es ist sehr verlockend zu glauben, dass Frankreich mit dem Inkrafttreten der Verordnung vom 10. Februar 2016 die Ursache als Voraussetzung für die Gültigkeit des Vertrags abgeschafft hat. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn wenn man a priori glaubt, dass der Begriff der Ursache verschwunden ist, ist er wider Erwarten vom Ausdrucksinhalt des Vertrags absorbiert worden. Sie ist also vorhanden, wird aber nur verdeckt.