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Im November 1951 erhob Norbert Wollheim seine Schadenersatzklage gegen die I.G. Farbenindustrie AG i.L. am Landgericht Frankfurt am Main. Wollheim war 1943 nach Auschwitz deportiert worden und musste für die I.G. Farben als KZ-Häftling arbeiten. Seine Klage, der sogenannte "Wollheim-Prozess", war das Schlüsselverfahren aller Zwangsarbeiterklagen. Die Klage wurde 1957 durch einen Globalvergleich beendet, der die Zahlung von 30 Millionen DM an die Sklavenarbeiter der I.G. Farben vorsah. Der deutsche Bundestag erließ das Aufrufgesetz, das die Entschädigungsansprüche von Zwangsarbeitern gegen die…mehr

Produktbeschreibung
Im November 1951 erhob Norbert Wollheim seine Schadenersatzklage gegen die I.G. Farbenindustrie AG i.L. am Landgericht Frankfurt am Main. Wollheim war 1943 nach Auschwitz deportiert worden und musste für die I.G. Farben als KZ-Häftling arbeiten. Seine Klage, der sogenannte "Wollheim-Prozess", war das Schlüsselverfahren aller Zwangsarbeiterklagen. Die Klage wurde 1957 durch einen Globalvergleich beendet, der die Zahlung von 30 Millionen DM an die Sklavenarbeiter der I.G. Farben vorsah. Der deutsche Bundestag erließ das Aufrufgesetz, das die Entschädigungsansprüche von Zwangsarbeitern gegen die I.G. Farben abschließend regelte. Die Arbeit analysiert die rechtliche Argumentation und den Prozessverlauf und untersucht, ob das Aufrufgesetz verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht.
Autorenporträt
Joachim Rumpf, geboren 1975, studierte von 1994 bis 2000 Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz, Genf und München. Seit Abschluss des Referendariats 2002 arbeitet er als Rechtsanwalt.
Rezensionen
«der Autor hat (...) eine für Juristen ungewöhnlich breite Quellenrecherche betrieben und eine Fülle ungedruckten Materials aus etlichen Archiven zusammengetragen, um das Prozessgeschehen und seine Hintergründe umfassend zu beleuchten. [...] Herausgekommen ist eine Dokumentation, die das Geschehen (...) in einer atemberaubenden Detailversessenheit nachzeichnet.» (Benno Nietzel, Neue Politische Literatur)