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Die sachliche Übereinstimmung von persönlicher Unfähigkeit zur Verantwortung und Geisteskrankheit ist das psychopathologische Grundfaktum. Die erste systematische Ausarbeitung seiner epistemologischen Voraussetzungen besteht in der platonischen Ideenlehre. Sie behandelt den dialektischen Zusammenhang von Wissen und Werten und führt zu einer organodynamischen Ganzheitstheorie. Ihre Entwicklung (über Proklos, Böthius, Eriugena, Thomas v. Aquin, Nikolaus v. Kues, Descartes, Hobbes u.a. zu Kant) ist eine Hauptlinie in der Geschichte des europäischen Denkens. Die andere besteht in der Tradition…mehr

Produktbeschreibung
Die sachliche Übereinstimmung von persönlicher Unfähigkeit zur Verantwortung und Geisteskrankheit ist das psychopathologische Grundfaktum. Die erste systematische Ausarbeitung seiner epistemologischen Voraussetzungen besteht in der platonischen Ideenlehre. Sie behandelt den dialektischen Zusammenhang von Wissen und Werten und führt zu einer organodynamischen Ganzheitstheorie. Ihre Entwicklung (über Proklos, Böthius, Eriugena, Thomas v. Aquin, Nikolaus v. Kues, Descartes, Hobbes u.a. zu Kant) ist eine Hauptlinie in der Geschichte des europäischen Denkens. Die andere besteht in der Tradition jener "doppelten Wahrheit" (von Glauben und Wissen), in der aristotelisches Denken seinen Abschluß findet. Es hängt von der Entscheidung zwischen beiden ab, ob die sog. Psychowissenschaften eine in sich abschließbare Methode und ein vollständiges System (wie bei Piaget) entwickeln können, was in der forensischen Psychiatrie von unmittelbarer praktischer Bedeutung ist.
Autorenporträt
Der Autor: Rainer Luthe wurde 1932 bei Saarbrücken geboren; hier erfuhr er die primäre und sekundäre Schulausbildung, einen Teil der Hochschulausbildung (ihr anderer Teil erfolgte in Frankreich) und die ärztliche Approbation. Nach der nervenärztlichen Fachausbildung und Habilitation (1969) Tätigkeit am Institut für gerichtliche Psychiatrie und Psychologie der Universität des Saarlandes in Homburg, seit 1983 in leitender Funktion; daneben Lehrtätigkeit an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Trier.