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Das Werk ist an einer Schnittstelle des Tarif- und Arbeitskampfrechts angesiedelt und knüpft an neuere Tendenzen der kontrollierten Flexibilität und Dezentralisierung des Tarifsystems an. Mit Blick auf die zunehmende Bedeutung firmentariflicher Regelungen geht es der Frage nach, ob und unter welchen Bedingungen eine Gewerkschaft neben bestehenden verbandstariflichen Regelungen zusätzlich einen Firmentarifvertrag erstreiken kann. In Übereinstimmung mit der Rechtssprechung des BAG geht der Verfasser davon aus, dass die Tarif- und Arbeitskampffähigkeit des einzelnen verbandsangehörigen…mehr

Produktbeschreibung
Das Werk ist an einer Schnittstelle des Tarif- und Arbeitskampfrechts angesiedelt und knüpft an neuere Tendenzen der kontrollierten Flexibilität und Dezentralisierung des Tarifsystems an. Mit Blick auf die zunehmende Bedeutung firmentariflicher Regelungen geht es der Frage nach, ob und unter welchen Bedingungen eine Gewerkschaft neben bestehenden verbandstariflichen Regelungen zusätzlich einen Firmentarifvertrag erstreiken kann. In Übereinstimmung mit der Rechtssprechung des BAG geht der Verfasser davon aus, dass die Tarif- und Arbeitskampffähigkeit des einzelnen verbandsangehörigen Arbeitgebers zu bejahen ist. Die entscheidende Schranke für firmenbezogene Arbeitskämpfe ist danach die verbandstarifliche Friedenspflicht. Der Autor vertritt die Auffassung, dass die Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei über Inhalt und Umfang der Friedenspflicht entscheiden können und zeigt anhand von Regelungsbeispielen aus der Tarifpraxis die Vielfalt möglicher Regelungen auf. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung kann regelmäßig von der Geltung einer (konkludent vereinbarten) relativen Friedenspflicht ausgegangen werden. Bei der Bestimmung der konkreten Reichweite muss auf die Grundsätze der Vertragsauslegung zurückgegriffen werden. Diese Grundsätze gebieten es, die Friedenspflicht als begrenzten und punktuellen Regelungsverzicht tendenziell eng auszulegen.