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Nachdem die Vorschrift des § 340g HGB lange Zeit ein Schattendasein führte, hat sie im Zuge der Finanzmarktkrise und der gestiegenen Anforderungen an die Risikovorsorge von Kreditinstituten erheblich an Bedeutung erlangt. Durch Ausgestaltung als Vorschrift der Gewinnermittlung stellt der § 340g HGB ein Fährnis für alle an einem möglichst hohen Jahresüberschuss beziehungsweise Bilanzgewinn interessierten Parteien dar. Aus diesem Grund entbrannte in jüngerer Zeit mehrfach Streit über die Rechtmäßigkeit von Dotierungen gem. § 340g HGB sowie über die bilanzielle Einordnung des Sonderpostens. Die…mehr

Produktbeschreibung
Nachdem die Vorschrift des § 340g HGB lange Zeit ein Schattendasein führte, hat sie im Zuge der Finanzmarktkrise und der gestiegenen Anforderungen an die Risikovorsorge von Kreditinstituten erheblich an Bedeutung erlangt. Durch Ausgestaltung als Vorschrift der Gewinnermittlung stellt der § 340g HGB ein Fährnis für alle an einem möglichst hohen Jahresüberschuss beziehungsweise Bilanzgewinn interessierten Parteien dar. Aus diesem Grund entbrannte in jüngerer Zeit mehrfach Streit über die Rechtmäßigkeit von Dotierungen gem. § 340g HGB sowie über die bilanzielle Einordnung des Sonderpostens. Die Arbeit widmet sich erstmals der rechtlichen Aufarbeitung des § 340g HGB mit Schwerpunkten auf der bilanziellen Einordnung und Begrenzung. Der Autor wertet zur Beantwortung der Fragen die Rechtsprechung und bisherige Literatur unter stetiger Beachtung der Praxis aus. Die Untersuchung richtet sich an die bilanz- und bankaufsichtsrechtliche Wissenschaft und Praxis.
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Autorenporträt
Fabian Kehrer studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. Nach Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens 2019 war er bis Ende April 2021 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am von Prof. Dr. Hanno Merkt, LL.M. (University of Chicago) geleiteten Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht, Abt. II, der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. tätig. Betreut wurde seine Dissertation ebenfalls von Prof. Dr. Hanno Merkt (University of Chicago). Die Promotion erfolgte im Mai 2021. Seit April 2021 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Freiburg i. Br.