Der ursprünglich in den USA entstandene REIT (Real Estate Investment Trust) hat sich international als Instrument zur indirekten Immobilienanlage etabliert. Steuerliche Grundidee des REIT ist, die Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung sowie Veräußerung von Immobilien auf Ebene des die Immobilien haltenden Rechtsträgers zunächst von der Besteuerung auszunehmen. Dieser ist jedoch verpflichtet, die steuerfreien Gewinne nahezu vollständig an seine Anteilseigner auszuschütten, auf deren Ebene die Gewinnausschüttungen vollständig besteuert werden. Mit der Einführung des französischen SIIC-Regimes zum 1. Januar 2003 hat Frankreich maßgeblich zum Durchbruch des REITs auch in Europa beigetragen. Die Arbeit untersucht das französische SIIC-Regime und seine Entwicklung. Dabei wird auch der Frage nach der Besteuerung deutscher und französischer Investoren und der Möglichkeit der Inanspruchnahme des besonderen Steuerregimes durch in Deutschland ansässige Immobiliengesellschaften mit französischem Grundbesitz nachgegangen. Im Rahmen eines Vergleichs werden schließlich die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des französischen SIIC-Regimes und des zum 1. Januar 2007 eingeführten deutschen REIT-Regimes herausgearbeitet.