Im Zeitalter der Globalisierung und der zunehmenden internationalen Ausrichtung der Unternehmen kommt dem Liefer- und Leistungsverkehr innerhalb eines internationalen Konzernverbundes eine immer größere Bedeutung zu. Nach einer Schätzung der OECD finden bereits mehr als 50% aller grenzüberschreitenden Warenbewegungen zwischen Konzernunternehmen statt. Der Fiskus will dabei sicherstellen, dass ihm durch Verrechnungspreisgestaltungen und durch die Ausnutzung des Steuergefälles zu anderen Staaten kein Steuersubstrat verloren geht. Grundsätzlich gilt, dass sich die Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen an dem Fremdvergleichsgrundsatz, dem dealing at arm's length principle, messen lassen müssen. Dieser Fremdvergleichsgrundsatz wurde mit dem Außensteuergesetz von 1972 in Deutschland gesetzlich verankert und hat seitdem als Maßstab im Geschäftsverkehr zwischen verbundenen Unternehmen stetig an Bedeutung gewonnen. In Österreich gibt bereits einen konkreten Entwurf des Bundesministeriums für Finanzen, ein entsprechendes Pendant zum deutschen Außensteuergesetz in Österreich einzuführen. Der Sinn dieses Vorhabens wird in der vorliegenden Arbeit kritisch beleuchtet.